Jetzt haben VW, Daimler & Co. es auch vom Europäischen Gerichtshof schriftlich. Egal ob getrickst, geschummelt oder richtig betrogen: Jede Veränderung an der Motorsteuerung, um niedrigere Emissionen vorzugaukeln, war illegal. Betroffene Autobesitzer können hoffen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-693/18) ist so klar wie abgasfreie Luft: Wer die Steuerung eines Motors verändert, damit ein Auto auf dem Prüfstand etwa beim TÜV niedrigere Emissionen als im üblichen Straßenverkehr aufweist, handelt illegal. Damit stellten die Richter fürnf Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei VW fest, dass alle Ausflüchte wie von Daimler, derartige Abschaltvorrichtungen dienten dem Schutz des Motors, Schall und Rauch sind und gegen das Gesetz verstoßen.
Der Ukas aus Luxemburg verbessert die Chancen betroffener Autokäufer auf Schadensersatz durch die Autobauer, die bisher alle Vorwürfe abgestritten. „Damit hat die juristische Hängepartie endlich ein Ende gefunden“, sagt Gregor Kolbe von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er rechne mit „Rekord-Rückruf- und -Klagewellen“ in der Autobranche, da bei Leibe nicht nur VW von dem Abgasskandal betroffen sei.
„Auch weitere große Autobauer wie Daimler, BMW, Volvo und Fiat haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut. Nun ist klar: Diese Form der Manipulation war illegal“, sagt der Potsdamer Verbraucherangwalt Claus Goldenstein, der im Mai vor dem Bundesgerichtshof das Recht auf Schadenerssatz betroffener Autohalter gegen den VW-Konzern erstritt.
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