Agenda 2026: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss im Kern erhalten, jedoch wirtschaftlicher und einfacher werden

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Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition, auch Heizungsgesetz genannt, zurückgeschraubt. Doch es sollte erhalten, allerdings wirtschaftlicher und einfacher gestaltet werden, so die Berliner Denkfabrik Energy Watch Group.

Absatz von Wärmepumpen in Deutschland: Gebäudeenergiegesetze (GEG) der ehemaligen Ampel-Koalition zeigte im vergangenen Jahr wieder Wirkung (Foto:  Michael Paetzold, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de)
Absatz von Wärmepumpen in Deutschland: Gebäudeenergiegesetze (GEG) der ehemaligen Ampel-Koalition zeigte im vergangenen Jahr wieder Wirkung (Foto: Michael Paetzold, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de)

Die Ampel-Koalition und deren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten im Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz, die Vorgabe verankert, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien, gleich welcher Art, betrieben werden müssen. Das war eine zentrale Maßnahme, um beim Heizen die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Doch die damit verbundenen teilweise hohen Investitionen und die Betonung der Wärmepumpen als bevorzugte Technologie führten zu viel, vor allem medialem, Protest. Unter anderem auch deshalb hat die neue schwarz-rote Koalition diese Bestimmung zurückgeschraubt. Das ist falsch, so die Berliner Denkfabrik Energy Watch Group in ihrer Agenda 2026 zum Gelingen der Energiewende, über die Greenspotting exklusiv berichtet. Vielmehr müsse das GEG im Kern erhalten, wirtschaftlicher gestaltet und vereinfacht werden.

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Was gesagt wird…

Das GEG sei in der Wahl der Heizungsart nicht technologieoffen gewesen, weil es zu sehr auf Wärmepumpen setze. Somit sei es unwirtschaftlich ausgestaltet und habe deswegen „abgeschafft“ gehört. Das neue GEG habe das geändert und den Weg zur kostengünstigsten Weg zur CO2-Reduktion eröffnet.

Was zutrifft…

Die Kernelemente des GEG sind:

  • Die Betriebserlaubnis aller fossiler Heizungen endet 2045, bei Ölheizungen auch vor­her, wenn ihr Alter 30 Jahre erreicht. Neue Heizungen sollen zu 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden, die Heizungswahl ist aber ansonsten technologieoffen. Der auf diese Weise festgelegte suk­zes­­sive Umstieg auf klimaneutrale Heizung, insbesondere wenn ohnehin ein Heizungstausch erforderlich ist, stellten den wirtschaftlichsten Pfad zum klimaneutralen Heizen dar. Wenn man Hei­zung­en stattdessen geballt und oft vor Ende ihrer Lebensdauer kurz vor 2045 austauscht, ist das mit relevanten Wertverlusten sowie Preisspitzen wegen Engpässen bei Fach­kräften und in der Lieferkette verbunden – somit deutlich unwirtschaftlicher.
  • Dämmungsvorgaben senken sukzessive den spezifischen Wärmebedarf und damit die CO2-Emissionen. Diese Dämmungsvorgaben widersprechen dem Gebot der Technologieoffenheit und sind zu einem relevanten Teil unwirtschaftlich, weil die CO2-Reduktion günstiger durch den ohnehin notwendigen Heizungstausch erzielbar ist. Deutschlandweit erhöht dies den Investitionsbedarf für klimaneutrale Gebäudewärme um etwa 400 Milliarden Euro gegenüber dem dafür wirtschaftlichsten Pfad.
  • Dämmungsvorgaben sind in jedem Fall dann zu befürworten, wenn sie für einen gewissen Wohnkomfort (Schutz vor Hitze und Luftzug) sorgen und Gebäude vor Feuchteschäden schützen.
  • Das GEG und das Normenwerk, auf das es verweist, ist sehr komplex. Das verteuert ohne Not sowohl Planung und Genehmigung als auch Bauausführung.

Was geboten ist…

Diese Kernelemente des GEG sind zu erhalten:

  • Heizungen sind sukzessive bis 2045 auf klimaneutral und ansonsten technologieoffen um­zu­stellen – durch Beibehaltung der bestehenden Regelungen – oder weiter verste­tigt und beschleunigt durch Umstellung aller fossilen Heizungen über 20 Jahre.
  • Sicherung des Wohnkomforts und Schutz vor Feuchteschäden wie bisher.
  • Darüber hinaus muss das Prinzip des wirtschaftlichsten Kombination von Dämmung und Heizung­s­tausch gelten, ohne weiteren konkrete Dämmungsvorgaben.
  • Erhebliche Vereinfachung der anzuwendenden Regelungen im GEG und der Normen, auf die das GEG verweist.
  • Vereinfachte Förderung (zum Beispiel Pauschalbetrag pro installierter Wärmepumpe)
  • Förderung erfordert Einsatz von Energieberatern und detaillierte Kostenprüfung.

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