Was muss geschehen, um der Energiewende zum Durchbruch zu verhelfen? In ihrer Agenda 2026 listet die Berliner Denkfabrik elf Forderungen auf, über die Greenspotting exklusiv berichtet. Vierter wichtiger Punkt: Der Erhalt der festen Eispeisevergütung über 20 Jahre für Strom aus erneuerbaren Energien plus eine gezielte regionale Steuerung des weiteren Ausbaus.

Kaum ein Monat vergeht, in dem nicht weitere Versuche der ehemaligen Energiekonzernmanagerin und heutigen Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) bekannt werden, die Energiewende hier zu Lande zugunsten der fossilen Stromerzeugung zu bremsen. Zuerst kam heraus, dass Reiche möglicherweise viel mehr Gaskraftwerke bauen lassen will, als es in der offiziell bekannt gewordenen Erlaubnis der EU-Kommission steht. Das Ministerium äußerte sich dazu nicht. Dann meldete der „Spiegel“, die Ex-Lobbyistin wolle das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so beschneiden, dass die Stromerzeugung mit Hilfe von Solar- und Windkraftanlagen gebremst, weil verteuert würde.
Das EEG, im Jahr 2000 von der rotgrünen Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) auf den Weg gebracht , sorgt für eine – seit Jahren rückläufige – 20 Jahre lange Vergütung für die Einspeisung von Strom aus einer erneuerbaren Quelle und für die vorrangige Einspeisung grünen Stroms ins öffentliche Netz. Beides zusammen hat dazu geführt, dass die erneuerbaren Energien im vergangenen Jahr 59 Prozent der Nettostromproduktion in Deutschland erreichten. Vor diesem Hintergrund hat der Erhalt des von Wirtschaftsministerin Reiche ins Visier genommenen EEG und seine gute Weiterentwicklung eine zentrale Bedeutung für den Erfolg der Energiewende. Das betont die Berliner Denkfabrik Energy Watch Group im vierten von insgesamt elf Punkten ihrer Agenda 2026, in der sie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der beschlossenen Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 auflistet.
Behauptet wird…
… ein Entfall der 20 Jahre lange festen Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, wie sie das EEG festlegt, werde zu „mehr Markt“ und damit zu niedrigeren günstigeren Strompreisen führen. Dadurch werde der Steuerzahler geschont, weil der Bundeshauhalt den Stromkunden weniger entlasten müsse, der für die Differenz zwischen dem oft niedrigeren Strompreis an der Leipziger Strompreis und der Einspeisevergütung aufkommen muss. Zudem müsse der weitere Zubau stärker regional gesteuert werden, um Engpässe im Netz und damit die Milliarden-Kosten der Netzsteuerung zu reduzieren.
Richtig ist…
… der Entfall der festen Einspeisevergütung für 20 Jahre würde erneuerbaren Strom nicht verbilligen, sondern seinen Preis massiv erhöhen. Das würde die Bereitschaft für Investitionen in erneuerbare Energien, deren Wettbewerbsfähigkeit und deren Ausbaugeschwindigkeit massiv reduzieren. Die Gründe dafür sind folgende:
- Für die Erzeuger von Wind- und Solarstrom sowie die Betreiber von Batteriespeichern ist ausschlaggebend, mit welchen Einnahmen sie rechnen können und in welchem Verhältnis diese Einnahmen zu den Investitionen und den Betriebskosten der Anlage stehen, sprich: welche Rendite sie erzielen können. Um die erwartete Rendite zu berechnen, sind auf der einen Seite die Kosten der Anlage entscheidend. Das sind die Kosten über den Lebenszyklus hinweg, also im wesentlichen die Investitionskosten; die Betriebskosten sind nahezu null. Um diese Kosten mehr als hereinzuholen, braucht es auf der anderen Seite verlässliche Einnahmen. Für die Kalkulation der Einnahmen sind Informationen über den erzielbaren Strompreis auf dem Strommarkt erforderlich. Der Strompreis ist jedoch aufgrund des technologischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Wandels bis zur geplanten Klimaneutralität 2045 seriös so gut wie nicht prognostizierbar, nicht für die kommenden fünf, erst recht nicht für die kommenden zehn Jahre. Daraus folgt: Ohne zuverlässige Einnahmen wie die Einspeisevergütung ist eine auskömmliche Rendite über die Lebensdauer einer Anlage nicht gewährleistet und das wirtschaftliche Risiko kaum überschaubar. Das wird den erneuerbaren Strom enorm verteuern, weil Investoren Risikoaufschläge verlangen werden. Zudem wird die Investitionsbereitschaft sinken und das Ausbautempo der Erneuerbaren gedrosselt.
- Demgegenüber sorgt eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, die im bundesweiten Wettbewerb ausgeschrieben werden, für die erforderliche planbare Rendite, somit für Investitionssicherheit. Das mobilisiert erhebliches Kapital zu unschlagbar günstigen Preisen und beschleunigt den Ausbau.
- Sogenannte Power Purchase Agreements (PPA) zwischen Erzeugern von erneuerbarem Strom und Großabnehmern bieten keinen gleichwertigen Ersatz für die 20-jährige Einspeisevergütung nach dem EEG. Denn PPA haben in der Regel nur eine Laufzeit von zehn Jahren, bergen also höhere Risiken für die Investoren, führen mithin zu höheren Preisen für den Ökostrom.
- In den ersten etwa 15 Jahren des EEG lag die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen über dem Strompreis an der Börse. Den Mehrbetrag mussten zunächst die Stromverbraucher in Form der sogenannten EEG-Umlage aufbringen. Weil frühere Anlagen noch in den 20 Jahren festen Vergütung blieben und der Ausbau der erneuerbaren Energien immer weiter fortschritt, stieg die Gesamthöhe der Umlage immer weiter, obwohl die Einspeisevergütung für die neuen Anlagen sank. Zur Entlastung der Stromkunden wurden die Ausgleichszahlungen im Zuge der Energiekrise 2022 vom Bundeshaushalt übernommen. Diese milliardenschwere Belastung ist der Grund, weshalb es den Ruf nach „mehr Markt“ für die erneuerbaren Energien gibt. Doch dieser Ruf wird von der Realität immer mehr überholt. Denn mittlerweile sind die Stromgestehungskosten von Wind- und Solaranlagen so weit gesunken, dass sie im Schnitt sehr nahe bei den Preisen an der Strombörse liege. Das bedeutet, dass es kaum noch einen nennenswerten Unterschied zwischen dem Strompreis an der Börse und den Gestehungskosten des vorrangig eingespeisten Ökostroms gibt, also Ausgleichszahlungen in Form der EEG-Umlage immer weniger beziehungsweise kaum noch erforderlich sein werden.
Geboten wäre deshalb…
- die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre beizubehalten;
- die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen über den Strompreis zu finanzieren, also von den Stromkunden bezahlen zu lassen, da die Einspeisevergütung zunehmend unter dem Strompreis an der Strombörse liegt; dies würde den Bundeshaushalt entlasten;
- die Vergabe künftiger Kapazitäten für erneuerbare Energien wirtschaftlich optimiert regional zu steuern, um die Gesamtkosten für Erzeugung, Netzsteuerung und Netzausbau zu minimieren.

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