Um Strom kostengünstig zu nutzen, ist es wichtig, ihn möglichst dann zu verbrauchen, wenn er preiswert ist. Dazu braucht es jedoch dynamische Stromtarife und intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter. Deshalb fordert die Berliner Denkfabrik Energy Watch Group in ihrer Agenda 2026 zum Gelingen der Energiewende, beides flächendeckend einzuführen.

Intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, unterscheiden sich von herkömmlichen Stromzählern dadurch, dass sie den Stromverbrauch in kurzen Intervallen digital erfassen. Vor allem aber bieten sie die technische Voraussetzung dafür, um Stromtarife zu nutzen, die mit dem Börsenpreis schwanken. Dies wiederum ermöglicht es, den Stromverbrauch so zu steuern, dass Stromfresser wie Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspülmaschinen dann laufen, wenn der Strom billig ist, etwa weil gerade viel Wind- und Sonnenstrom das Angebot in die Höhe treiben. Das hilft Verbrauchern, Geld zu sparen. Dieselben Smart Meter lassen sich nutzen, um die Netzentgelte nach der jährlichen Leistungsspitze zu berechnen. Da die Netzkosten vor allem von dieser Leistungsspitze verursacht werden, schafft das einen starken Anreiz, die eigenen Leistungsspitze und damit die Netzentgelte für alle Stromkunden zu senken. Das ist ebenfalls durch Steuerung des eigenen Stromverbrauchs oder durch eigene Batterien erzielbar. Aus diesem Grund fordert die Berliner Denkfabrik Energy Watch Group in ihrer Agenda 2026 zur Durchsetzung der Energiewende in ihrer fünften von insgesamt elf Forderungen, Smart Meter in Deutschland endlich flächendeckend und beschleunigt einzuführen.
Gesagt wird…
… Smart Meter mit viertelstündlicher Messung des Stromverbrauchs seien entscheidend für das Erschließen von Nachfrageflexibilitäten und damit für die Kostensenkung im Stromsystem. Die verpflichtende Installation soll gesetzlich bis 2032 abgeschlossen.
Richtig ist…
- .… dass dynamische Tarifen und Smart Meter die zukünftigen Stromkosten deutlich senken und so auch die Energiewende beschleunigen;
- die Installation der Smart Meter in Deutschland jedoch extrem langsam erfolgt. Erst zwei Prozent der Stromzähler hier zu Lande sind intelligent im Vergleich zum EU-weiten Durchschnitt von 63 Prozent. Damit ist Deutschland in der EU das weit abgeschlagene Schlusslicht.
- Zu niedrige Ziele und geringes Tempo schaden der Energiewende, weil Nachfrageflexibilität ein zentraler Hebel ist, um günstigen Wind- und PV-Strom maximal zu nutzen, um möglichst wenig teure steuerbare Erzeugung etwa durch Gaskraftwerke zu benötigen sowie um Netzengpässe und damit die Kosten des Netzausbaus zu minimieren. Zwar will die Bundesregierung die Nutzung dynamischer Stromtarife und Netzentgelte ermöglichen. Die dazu erforderlichen Voraussetzungen schafft sie jedoch nicht.
- So werden im Monitoringbericht der Bundesregierung über den Stand der Energiewende eine Reihe von Ursachen für den langsamen Roll-Out der Smart Meter genannt, die jedoch ganz überwiegend von der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur behoben werden können. So sind die Sanktionen etwa in Form von Strafzahlungen bei langsamer Einführung beziehungsweise die Anreize für einen schnelleren Roll-out unzureichend. Zudem bremst die mangelnde Kompatibilität von Systemen und Komponenten den Fortgang, verursacht durch zersplitterte Zuständigkeiten und unzureichende Normierung.
- Das Bundeswirtschaftsministerium unter der ehemaligen Energiekonzernmanagerin Katharina Reiche (CDU) greift in seinem 10-Punkte-Plan vom 9. November vergangenen Jahres keine dieser Ursachen auf. Auch die wettbewerblichen Messstellenbetreiber, die einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau leisten können, bleiben unerwähnt. Ebenso fehlen konkrete Planungen zur Gestaltung der dynamischen Stromtarife und damit Anreize zur Nachfrageverlagerung.
- Die verpflichtende Installation bis 2032 in Deutschland gilt derzeit nur für einen Verbrauch ab 6 000 Kilowattstunden Strom pro Jahr und für Erzeuger mit mehr als sieben Kilowatt Einspeiseleistung – das betrifft nur 21 von 55 Millionen Stromanschlüssen. Dies sind zwar die kleineren Verbraucher, die aber in Summe auch 10 bis 20 Prozent des deutschen Stromverbrauchs ausmachen. Auch diese Nachfrage zu flexibilisieren senkt die Kosten des Stromsystems.
- Behindert wird eine effiziente und faire Ausgestaltung der heutigen wie der künftig dynamischen Netzentgelte dadurch, dass die Netzkosten nicht nach der zu überbrückenden Entfernung zum Stromerzeuger auf die Verbraucher verteilt werden. Das führt zu massiven Fehlanreizen. Denn die Netzausbaukosten hängen maßgeblich vom durchschnittlichen Abstand zwischen Stromerzeuger und -verbraucher ab. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Eine 1 000 Kilometer lange Hochspannungsleitung kann einen einzigen Erzeuger und Verbraucher verbinden. Mit derselben Leitung können aber auch 20 Erzeuger und Verbraucher in jeweils 50 Kilometer Abstand versorgt werden; das heißt, hier teilen sich 20 Verbraucher die Netzkosten, auf jeden einzelnen von ihnen entfällt nur ein Zwanzigstel der Netzkosten im ersten Fall. Wenn die Netzkosten nach Entfernung gestaffelt wären, gäbe es einen hohen Anreiz für eine verbrauchernahe Stromerzeugung. Derzeit verbietet aber die Stromnetzgentgeltverordnung, die Netzentgelte entfernungsabhängig auszugestalten. Damit wird verbrauchsferne Erzeugung zu Lasten verbrauchsnaher Erzeugung subventioniert. Dies stärkt fossile Großkraftwerke im Wettbewerb mit dezentraler Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Biogas.
Geboten ist deshalb…
- … eine deutliche Beschleunigung des Smart-Meter-Einführung;
- Roll-outs durch eine Task-Force unter Führung der Bundesregierung. In dieser Task-Force müssen alle relevanten Akteure vertreten sein einschließlich der Messstellenbetreiber;
- dass eine Anschlussquote für Smart Meter von 100 Prozent bis 2028 für alle Verbraucher über 6 000 Kilowattstunden pro Jahr und für alle Erzeuger über sieben Kilowatt7 kWp sowie bis 2030 für alle übrigen Anschlüsse festgesetzt wird. Dies ist mit einem Einsatz von nur zwei Prozent der Beschäftigten im Elektrohandwerk erreichbar;
- eine umgehende und breite Einführung dynamischer Stromtarife und Netzentgelte verbunden mit Anreizen, den Stromverbrauch zeitlich so zu verlagern, wodurch die Zusatzkosten der steuerbaren Stromerzeugung etwa durch Gaskraftwerke minimiert werden;
- eine kostengerechte Spreizung der Netzentgelte nach Entfernung zwischen Stromerzeuger und Verbraucher, um eine volkswirtschaftlich optimale Ansiedlung von Erzeugung anzureizen.


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