Bis 20 Kilowatt Leistung unrentabel

Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) droht, einen großen Teil der vor 20 Jahren begonnenen Nutzung der Sonne zur Stromerzeugung zum Verlustgeschäft zu machen. Die Abschaltung wäre ein schwerer Schlag gegen klimafreundliche Elektrizität.

Bis zu 630 000 Photovoltaik-Anlagen verlieren bis 2030 garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom (Foto: Ulrike Leone / pixabay

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) plant, die feste Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz wie im Gesetz für jene Solaranlagen wegfallen zu lassen, die vor 20 Jahren in Betrieb gingen und für diesen Zeitraum einen festen Preis garantiert bekommen hatten. Die Folgen wären verheerend für die Solarstromerzeugung auf deutschen Dächern, wie Berechnungen der Bonner Unternehmensberatung EUPD und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) zeigen. Denn der Weiterbetrieb der Anlagen mit einem Alter von mehr als 20 Jahren zu den derzeitigen Strompreisen ohne die bisherige Förderung wäre bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt ein Verlustgeschäft, damit für die Besitzer nicht machbar.

Um die drohende Abschaltung von bis zu 630 000 Photovoltaik-Anlagen hier zu Lande bis 2030 zu verhindern und deren kalkulierte Laufzeit von 30 Jahren zu nutzen, sprechen EUPD und BSW zwei Empfehlungen aus: Erstens solle das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kostengünstigere Messtechnik erlauben. Und zweitens sollten die Besitzer der Anlagen für den selbst genutzten Strom vom eigenen Dach keine EEG-Umlage bezahlen müssen.

Mehr: Klimareporter / EUPD