Setzt der Bund künftig den Mindestabstand für Windräder?

Die Ampelregierung plant, die Abstandsregelungen in die Kompetenz des Bundes zu überführen. Die alten Bestimmungen sollen jedoch vorerst weiter gelten.

Windkraftanlage neben Siedlung Ampel beschränkt Regelwirrwarr (Foto: www.ceus-design.de)

Um den Ausbau der Windenergie voran zu treiben, soll den Ländern künftig die Möglichkeit genommen werden, über Mindestabstände zu Wohnsiedlungen zu entscheiden. In dem betreffenden Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches heißt es: „Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.“ Darüber berichtete zuerst die Bild-Zeitung aus dem Springer-Verlag. Inzwischen liegt der Entwurf auch anderen Medien vor, darunter der FAZ.

Damit Bürgerinitiativen nicht zu viel Aufwind erhalten, verzichtete die Regierung darauf, sofort sämtliche Landesregelungen über den Haufen zu werfen. Landesgesetzliche Bestimmungen sollen “vorerst fortgelten können”. Wie lange die Duldung von Altregelungen währen soll, ist im Entwurf nicht geregelt. Allerdings gilt als Stichtag für den Bestandsschutz der Tag des Kabinettbeschlusses. In der Regel gilt der Tag, an dem die Gesetzesänderung in Kraft tritt, als Stichtag. Das Vorgehen wurde nach Ansicht von Berliner Beobachtern gewählt, um zu verhindern, dass Landesregierungen die Zeit vor dem Inkrafttreten nutzen, auf die Schnelle neue Abstandsregeln zu erlassen.

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Laut Bild sollten – vor allem auf Betreiben der FDP – die Pläne erst nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht werden. Als mögliche Termine galten der 18. oder der 25. Mai.

Quertreiber im Süden der Republik

Bundeswirtschaftsminister Robert Habek (Grüne) wollte – so die FAZ – die Meldung nicht kommentieren. Man nehme keine Stellung zu “Leaks von Zwischenständen”, gab eine Sprecherin bekannt. Jedoch verweist das Ministerium auf das Zwei-Prozent-Ziel in der Ampelabmachung.

Dieses Ziel sieht vor, dass mindestens zwei Prozent der Landesfläche für den Bau von Windrädern ausgewiesen werden. Davon sind jedoch viele Bundesländer meilenweit entfernt. Außer Schleswig-Holstein, Hessen und dem Saarland kommt kein Bundesland an das Zwei-Prozent-Ziel heran. In Bayern verhinderte die sogenannte 10-H-Regel, nach der ein Mindestabstand entsprechend der zehnfachen Höhe des Windrades geboten ist, den Ausbau. Gerade einmal 0,69 Prozent der Fläche werden für Windkraft genutzt. Schlusslicht ist allerdings das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg. Das Ländle nutzt ganze 0,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft.

Mehr: FAZ

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