Erfolg im Kampf gegen Greenwashing: Deutsche Umwelthilfe entwickelt sich zum Putzerfisch des Kapitalismus

Adidas, Deutsche Lufthansa – die Konzerne können noch so namhaft sein. Die Deutsche Umwelthilfe kriegt sie trotzdem dran, wenn sie sich zu Unrecht als Öko-Engel inszenieren, also Greenwashing betreiben.

Shopping-Tempel von Adidas: Deutsche Umwelthilfe überführt Sportartikelhersteller des Greenwashings (Foto: sbl0323)
Shopping-Tempel von Adidas: Deutsche Umwelthilfe überführt Sportartikelhersteller des Greenwashings (Foto: sbl0323)

Es gibt Fische, die davon leben, größere Artgenossen von alten Schuppen und Parasiten zu reinigen, die an ihnen haften. Deshalb werden solche Flossentiere auch Putzerfische genannt. Besonders gern machen sich die Reinigungskräfte der Meere über den Schleim her, der andere Fische überzieht. Insofern avanciert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gerade immer mehr zu einer Art Putzerfisch des Kapitalismus, der den grünen Schleim beseitigt, mit dem sich Konzerne gern umgeben, um sich als Öko-Engel zu inszenieren. Denn die Erfolge der Umweltorganisation gegen Greenwashing können sich inzwischen sehen lassen. Die neuesten prominenten Opfer, weil von den Gerichten auf Antrag der DUH des Greenwashings überführt, sind die Deutsche Lufthansa und der deutsche Sportartikelhersteller Adidas. Am 25. März las das Landgericht Nürnberg-Fürth dem Konzern mit den drei Streifen die Leviten, tags zuvor verurteilte das Landgericht Köln Deutschlands größte Airlines wegen Greenwashing.

Lufthansa und Adidas wegen Greenwashing verurteilt

Laut dem Urteil von Köln darf die Lufthansa nicht mehr mit der Aussage werben „CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“, wenn damit die Behauptung einhergeht: „Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden“. Außerdem darf die Airline in einem bestimmten Zusammenhang nicht mehr verbreiten: „Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren.“ Ein Sprecher der Deutschen Lufthansa erklärte dazu: „Lufthansa ist das Urteil bekannt. Wir prüfen dieses sorgfältig.“ Adidas hingegen darf nicht mehr einfach so behaupten, bis 2050 klimaneutral werden. Damit erwecke das Unternehmen den Eindruck, so, die Richter, dies allein durch eigene Emissionseinsparungen erreichen zu wollen. Dies trage jedoch den „strengen Anforderungen“ an die Aufklärungspflicht, die das Unternehmen zu erfüllen habe, nicht hinreichend Rechnung. Laut Adidas ergibt sich für das Unternehmen aus dem Urteil kein Handlungsbedarf, da die vom Gericht monierte Formulierung auf der Website des Unternehmens bereits im August 2024 „angepasst“ worden sei – im Klartext: nach der Klageandrohung der DUH geändert wurde.

Urteile gegen fünf weitere Konzerne stehen noch aus

Adidas und Lufthansa sind nicht die einzigen, die die DUH wegen Greenwashings vor Gericht dran bekam. Im Dezember des vergangenen Jahres siegte die Umweltorganisation in einer Berufungsverhandlung gegen die Lufthansa-Tochter Eurowings, im Herbst gegen die Drogeriekette dm, davor gegen den Mineralölkonzern BP. Offen ist der Ausgang der Verfahren, die die streitbaren Ökos mit Sitz in Hannover wegen möglichen Greenwashings aktuell gegen fünf weitere bekannte Unternehmen angestrengt haben: gegen den Kosmetikkonzern Coty, die Schuhkette Deichmann, den Körperpflegemittelriesen L’Oreal, den Kaffeeröster Tchibo und die Baumarktkette Toom – die allesamt die Vorwürfe der DUH bestreiten und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Mehr: ntv, BR24

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