Expertenrat kommt zum Ergebnis: Bundesregierung riskiert mit Klimapolitik neuerlichen Verfassungsbruch

ANZEIGE

Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat bescheinigt der schwarzroten Koalition, klimapolitisch nicht genug zu unternehmen – und somit auf den nächsten Verfassungsbruch zuzusteuern.

Klimakiller Gas-und Ölheizung: Energie- und Gebäudesektor reißen die Klimaziele der Bundesregierung (Foto: Bru-No / Pixabay)

Das Urteil ist vernichtend: Selbst wenn die Bundesregierung das von ihr im März beschlossene Klimaschutzprogramm vollständig umsetze, könne „keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreicht werden“, heißt es in dem Gutachten des Expertenrates, der per Gesetz die deutsche Klimapolitik bewerten muss. Die Ampel- und die jetzige Bundesregierung mussten ihre Klimaschutzgesetzgebung verbessern, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2021 die Nicht-Einhaltung der Klimaziele und die damit einhergehende Einschränkung verfassungsrechtlicher Freiheiten der Bürger festgestellt hatte. Daraufhin beschlossen die Regierenden in Berlin, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden muss und wie dies zu erfolgen hat. Dieses Ziel jedoch droht den Experten zufolge mit der bisherigen und aktuellen Klimapolitik jedoch verfehlt zu werden.

ANZEIGE

Treibhausgas-Budget bis 2030 wird überschritten

Das Urteil der Expertenkommission ist ein schwerer Rüffel an die Adresse des Bundesumweltamtes unter Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Die Beamten hatten im März noch behauptet, auf seinem eingeschlagenen Weg habe Deutschland noch 4,5 Millionen Tonnen Treibhausemissionen quasi als Reserve, um bis 2030 die angepeilten Werte zu erreichen. Der Expertenrat hingegen kommt zu dem Ergebnis, dass das bis 2030 akzeptable das ⁠Budget an Treibhausemissionen um 60 bis 100 Millionen ​Tonnen überschritten wird. 

Energiesektor und Heizungen sind die Übeltäter

Schuld an der Überschreitung haben die Bereiche Energie und Gebäude, also vor allem das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl. „Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Gebäude müssten die Annahmen, die den Berechnungen zugrunde liegen, aktualisiert werden“, so die Vorsitzende Barbara Schlomann. Für beide Sektoren gehen wir davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen höher ausfallen dürften als ausgewiesen. Dabei seien geplante Gesetzesänderungen wie das Gebäudemodernisierungsgesetz, die nach Meinung von Kritikern einen Rückschritt im Klimaschutz bedeuten, in der Projektion des Projektionsdaten des UBA noch nicht einmal berücksichtigt. Werden dadurch die geplanten Emissionseinsparungen nicht erreicht, dürfte früher oder später wieder das Bundesverfassungsgericht einschreiten.

Mehr: Zeit

ANZEIGE

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*