Der Internationale Gerichtshof in den Haag hat ein Gutachten erstellt, das den Klimaschutz zur einer Frage des Rechts erklärt – und damit ein neues Druckmittel gegen zögerliche Politiker schafft. Eine Analyse und Einordnung von Heinrich Comes.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in der niederländischen Hauptstadt den Haag ist die höchste Instanz weltweit, die das Völkerrecht auslegt. Deshalb kann man gar nicht hoch genug bewerten, was die 15 Richter und Richterinnen einstimmig gerade zu den Fragen entschieden haben, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten eigentlich Regierungen haben, um die Bevölkerung vor den negativen Folgen des Klimawandels zu bewahren.
Inselstaat Vanuatu gab Anstoß für Gutachten des IHG
Schon das Zustandekommen des Verfahrens mit dem Urteil vom. 23. Juli 2025 ist bemerkenswert. Es waren Studenten der Rechtswissenschaften der Universität des Südpazifik auf den Fidschi-Inseln, welche diese Fragen an IGH im fernen Europa angestoßen haben. Deren Initiative hat der kleine Inselstaat Vanuatu östlich von Australien aufgenommen. Das entlegene Archipel im Pazifik aus 83 Eiländern mit rund 300 000 Einwohnern steht auf Platz 1 des Weltrisikoberichts der Vereinten Nationen, der die besonders gefährdeten Staaten auflistet. Zu den größten Bedrohungen zählen neben Erdbeben immer schlimmere Wirbelstürme sowie das Ansteigen des Meeresspiegels, letztlich durch das Schmelzen der Gletscher und der Eismassen an den Polen aufgrund der Erderwärmung, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger von Kohle über Gas bis zu Erdöl verursacht wird.
Gericht gibt Rechtsrahmen gegen Klimakiller vor
Mit Unterstützung von mehr als 130 weiteren Staaten wurde die Regierung von Vanuatu bei den Vereinten Nationen in New York vorstellig, deren Generalversammlung am 29. März 2023 die Resolution 77/276 beschloss und diese dem IGH mit der Bitte um Beantwortung zweier Fragen vorlegte. Erstens: Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen obliegen nationalen Regierungen, um den Schutz des Klimasystems und anderer Umweltbereiche vor menschengemachten Emissionen von Treibhausgasen durch fossile Brennstoffe zugunsten der Staaten sowie der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen sicherzustellen? Zweitens: Welche rechtlichen Konsequenzen hat es mit Blick auf diese Verpflichtungen, wenn Staaten durch ihr Tun oder Unterlassen das Klimasystem oder andere Bereiche der Umwelt beachtlich schädigen. Dies betrifft vor allem kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer, die wegen ihrer geografischen Voraussetzungen und ihres Entwicklungsstandes von den negativen Folgen besonders betroffen oder in spezieller Weise verletzbar sind. Und es geht um die Völker und Individuen der gegenwärtigen und künftigen Generationen, die von diesen Effekten des Klimawandels betroffen sind.

Das Gutachten des IGH ist das aufwändigste in der Geschichte des Gerichts. Das Bemerkenswerte und langfristig Brisante daran für die Regierenden liegt darin, dass es aufgeworfenen Fragen mit aller Deutlichkeit als Rechtsfragen bewertet. Damit widerspricht es der auch hier zu Lande vielfach aufgestellten Behauptung, bei der Erfordernis von Klimaschutzmaßnahmen handle es sich um Entscheidungen, bei denen die Politiker frei seien, ob sie diese ergreifen oder nicht. Nein, sagt der IGH in seiner erfreulichen und richtungweisenden Klarstellung, Klimaschutzpolitik ist dem Völkerrecht unterworfen, kann also, um es einfacher auszudrücken, vor Gerichten erstritten werden. In Deutschland geschah dies beispielsweise 2021 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die damalige schwarzrote Bundesregierung zwang, das Klimaschutzgesetz nachzubessern, weil das bestehende die Freiheitsrechte der künftigen Generationen unzulässig einschränke.
Völkerrechtliche Vereinbarungen sind für Regierungen bindend
Das Gutachten des IGH ist keine Schmalspurexpertise, sondern stützt sich auf die gesamte Materie des Völkerrechts, auf die Charta der Vereinten Nationen, auf internationale Pakte und Abkommen, auf das Völkergewohnheitsrecht, auf spezifisch den Klimawandel und die Umwelt betreffende wie auch auf allgemeine Rechtsgrundlagen, zum Beispiel die Menschenrechte. Besonders im Focus stehen selbstverständlich Abkommen wie die am 21. März 1994 in Kraft getretene UN-Rahmenkonvention zum Klimawandel. Diese fordert von den Staaten eine Stabilisierung der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre auf einem Level, das gefährliche Rückwirkungen auf das Klimasystem verhindern sollte. Die sei, wie das Gericht betont, eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung. Ferner sind spätere internationale Vereinbarungen wie das Kyoto Protokoll von 1997, das Pariser Abkommen von 2015 oder das Seerechtsabkommen des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg ebenfalls entscheidende Rechtsgrundlagen, an die sich Regierungen halten müssen.
Prinzipien für Schadenersatzansprüche
Aus diesen die genannten Abkommen leitet das Gutachten völkerrechtlich bindenden Prinzipien ab. Erstens: Das Prinzip der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für den Klimawandel und der unterschiedlichen Fähigkeiten der Staaten. Damit sollen die jeweilige ökonomische Stärke eines Staates, sein historischer und aktueller Beitrag zur Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre sowie seine Fähigkeit zu Reduzierungs- und Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Zweitens soll eine Lücke in der letzten wissenschaftlichen Sicherheit nicht als Vorwand genutzt werden dürfen, erforderliche Maßnahmen zu deren Abwehr aufzuschieben. Drittens sollen die Klimaschutzmaßnahmen gerecht zwischen den Nationen und Generationen verteilt werden. Viertens sind die Staaten verpflichtet, gesetzliche Maßnahmen zu Regulierung der Emissionen zu etablieren und deren Einhaltung zu überwachen. Das bedeutet zugleich, dass den Staaten gegebenenfalls auch klimaschädliche Maßnahmen privater Unternehmen zugerechnet werden. Fünftens erklärt der IGH, dass Geschädigte Ansprüche gegen jeden einzelnen Staat geltend machen können, auch wenn dafür mehrere Staaten verantwortlich sind. Ist der Schaden auf mehrere Ursachen zurückzuführen, bedeute dies laut IGH nicht, dass einzelne Mitverursacher von ihrer Ersatzverpflichtung ausgenommen würden.
Existenzielles Problem historischen Ausmaßes
Hervorzuheben ist, dass es der IGH nicht bei der Verlesung des Gutachtens beließ, sondern eine Mahnung gewissermaßen an alle Erdenbürger, vor allem an die Politik der reichen Nationen, richtete. Denn für die Richter handelt es sich beim Klimawandel um ein existenzielles Problem planetarischen Ausmaßes. Für eine nachhaltige, zufriedenstellende Lösung bedürfe es auf individueller, sozialer und politischer Ebene des Willens sowie der Klugheit, unsere Gewohnheiten, Wohlstand und Lebensweisen derart zu verändern, dass ein zukünftiges Leben für uns und die nachfolgenden Generationen möglich sei.
Den Haag verbessert Chancen, gegen Klimakiller vorzugehen
Mit seinem Gutachten rückt der IGH so manche Argumentationsmuster, mit denen Gegner eine engagierte Klimapolitik und die Verantwortlichkeiten von Politik und Gesellschaft immer wieder in Frage stellen, entscheidend zurecht. Und die Politiker, allen voran von der neuen schwarzroten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seinem Vize Lars Klingbeil (SPD), müssen davon ausgehen, dass sie und ihre Bremsungen bei der Klimaschutzpolitik nun leichter vor Gericht landen als vor der Stellungnahme aus den Haag. So dürfte allein schon angesichts der Ziele in der Klimarahmenkonvention von 1994 die internationale Staatengemeinschaft ihre völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtungen übermäßig verletzt haben. Deutschland hat zwar die Menge der Emissionen seit 1990 bis 2025 reduziert, trägt aber eine hohe historische Verantwortung für die bisher in die Atmosphäre geblasenen CO2-Mengen. Und zweifellos haben die Bundesregierungen der vergangenen 15 Jahre auch nicht alle dem Land zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um die Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechende Anpassungsmaßnahmen zu erarbeiten. Vor allem der Straßen- und Flugverkehr, die Wärmeproduktion, die Landwirtschaft und der Konsum sind weit hinter ihren Möglichkeiten zurückgeblieben.
Mit dem Gutachten aus den Haag wächst die Chance, dagegen nicht nur mit dem Stimmzettel, sondern auch vor Gericht vorzugehen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar