Keine Extrawurst für Bahn-Bikes

In Düsseldorf dürfen auch die Mieträder, die die Deutsche Bahn anbietet, nicht einfach irgendwo abgestellt werden. Damit muss sich der Schienenriese an die gleichen Regeln halten wie Konkurrenten etwa aus China, die die Städte mit ihren Bikes zuzustellen drohen.

Gericht bestätigt Verbot der Stadt Düsseldorf, Leihräder der Bahn wild abzustellen (Foto: Ralf Roletschek)

Die Idee klingt nach Öko pur: Mit dem Zug ankommen, per Leihrad bis zum Ziel, ohne Taxi oder Bus. Call-a-Bike nennt die Deutsche schon seit längerem ihr umweltfreundliche Weiterreiseangbot. Doch irgendwann überschwemmten unter anderem Konkurrenten aus China derart die deutschen Städte, dass Parks und Gehwege vor Mietbikes geradezu überquollen. Also erließen die Kommunen Verordnungen, wo die Gefährte abzustellen sind.

Einer solchen Vorschrift wollte sich die Deutsche Bahn in Düsseldorf entziehen – und muss es nun den Wettbewerbern gleichtun. Auch der Schienenriese, entschied in zweiter Instanz und abschließend das Oberverwaltungsgericht Münster, darf seine Leihräder nicht einfach auf öffentlichen Flächen in der Stadt abstellen lassen.

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