Umwelthilfe ist trotz Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ganz unzufrieden

Zwar unterlag die Deutsche Umwelthilfe mit den von ihr unterstützten Klagen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch umsonst war der Gang nach Karlsruhe nicht.

Bundesverfassungsgericht: Offen, ob die Bundesregierung genug gegen den Klimawandel tut (Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0)

Die Verfassungsbeschwerden stammten von Kindern und Jugendlichen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie wollten, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Politiker wie vor kurzem zu aktiverem Handel verdonnert. Dazu sollte die Bundesregierung schnellstmöglich transparent festzulegen, welche Beiträge die Länder für die Einhaltung des Pariser Abkommens zu leisten haben. Unterstützt wurden sie dabei von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage erst gar nicht an (Aktenzeichen: 1 BvR 1565/21 und andere). Da die Bundesregierung ein Klimagesetz auf den Weg gebracht habe, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene nicht die grundgesetzliche Schutzpflicht des Staates. Für die DUH ist die Zurückweiseung allerdings nur zum Teil eine Niederlage.

Bund in der Verantwortung

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“Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt. Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen”, interpretiert die DUH die Begründung der Richter für die Zurückweisung. “Die derzeitige Fassung reicht nicht aus, um die Paris-Limits einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen.” Deshalb seien die Bundesländer sehr wohl in der Pflicht, “jetzt umgehend deutlich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden und kurzfristig umzusetzen.”

Weitere Maßnahmen könnten notwendig sein

Tatsächlich ließ das Bundesverfassungsgericht offen, ob die Bundesregierung die Bundesländer nicht doch irgendwann einmal dazu zwingen müsste, mehr für den Klimaschutz zu tun. Es „könnte”, so die Richter, “wenigstens aus praktischen Gründen notwendig sein, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Erreichung der Klimaschutzziele bundesrechtlich stärker zu koordinieren als dies bislang geschehen ist“.

Das Bundesverfassungsgericht hat die vorige schwarz-rote Bundesregierung im April vergangenen Jahres gezwungen, ein verschärftes Klimaschutzgesetz zu beschließen.

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