Konventionelle Kraftwerke verteuern EEG-Umlage

Zeit für ein Ende der ungerechtfertigten Miesmacherei: Nicht der wachsende Anteil der Wind- und Solaranlagen lässt die EEG-Umlage für Ökostrom und damit die Stromrechnung steigen. Schuld sind unflexible Kraftwerke sowie fehlende Speicher und Übertragungsleitungen.

Träge Braunkohlekraftwerke erzwingen die Abschaltung von Wind- und Solaranlagen und die Übernahme der Einnahmenausfälle durch den Stromverbraucher (Foto: jplenio / pixabay)

Je mehr Wind weht und die Sonne scheint, desto mehr Ökstrom wird produziert, vor allem weil die Zahl der Grünstrom-Anlagen ständig wächst. Deshalb müssen die vier Stromnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, Transnet BW und TenneT immer öfter die Stromerzeugung herunterregeln, um Deutschland vor einem Kollaps der Stromversorgung wegen Überlastung der Netze zu bewahren. Dafür müssen sie Kraftwerke kurzfristig vom Netz nehmen und ihnen den Einnahmeausfall erstatten. Dies ist Teil des sogenannten Netzmanagements (Fachwort: Redispatching) und verschlingt immer höhere Kosten: schätzungsweise 1,34 Milliarden Euro 2020 gegenüber 1,28 Milliarden 2019 – doppelt so viel wie noch vor einem halben Jahrzehnt. Bezahlen müssen dies die Stromverbraucher über die EEG-Umlage, also die Abgabe auf Ökostrom.

Doch Schuld daran sind nicht allein die Ökstromerzeuger mit ihrem schwankendem Stromaufkommen, wie die etablierten Energiekonzernen lange kolportierten. Denn nach dem Gesetz hat grüner Strom Vorrang vor schmutzigem. Ursache für die wachsenden Überweisungen für abgeriegelten Strom sind zum einen die konventionellen Kraftwerke, vor allem die Braukohle verbrennen, die deren Betreiber nicht schnell genug herunterfahren können. Zum anderen sind die Übertragungsleitungen noch immer nicht so ausgebaut, dass der Ausgleich zwischen viel und wenig Strom aus Winkraft im erfordlichen Maß erfolgen kann.

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Vor allem aber gibt es noch kaum Möglichkeiten, Strom zu speichern, also auch keinen Markt dafür. Letztlich sind also diese drei Faktoren dafür verantwortlich, dass die Netzbetreiber den Ökostromproduzenten nicht den gesetzlichen Vorrang gewähren können, ihre Anlagen anstelle der herkömmlichen Kraftwerke herunterregeln und ihnen dafür viel Geld bezahlen müssen.

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