Konzerne sollen nicht mehr mit angeblicher Klimaneutralität für sich werben dürfen

In Unternehmen ist es schick geworden, von “Klimaneutralität” zu sprechen, um eigene angebliche Aktivitäten zu preisen, die dazu beitrügen, die Erderwärmung zu stoppen. Das will die Deutsche Umwelthilfe unterbinden.

Nivea-Bär unter den Linden in Berlin: Hersteller Beiersdorf unter Beschuss (Foto: OTFW)

Erst brachte sie den Abgasbetrug von VW mit ans Tageslicht und zwang deutsche Großstädte, etwas gegen die Stickoxidbelastung der Luft durch die Dieselfahrzeuge zu tun. Nun schießt sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Konzerne ein, die das Wort “Klimaneutraliät” benutzen, um damit Aktivitäten preisen, die angeblich die Erderwärmung bremsen. Dies Wortgeklingel will die DUZ unterbinden, indem sie namhafte Unternehmen per Anwalt aufgefordert hat, künftig nicht mehr auf diese Weise für sich zu werben. Empfänger der Aufforderung sind Beiersdorf, BP, dm, KG, Green Airlines, The Mother Nature, Rossmann, Shell und Total.

Irrsinniger Ablasshandel

“Das Werbeversprechen der Klimaneutralität ist vielfach Verbrauchertäuschung. Oftmals ist es eher ein CO2-Ablasshandel, mit dem sich Unternehmen grün waschen. So wird den Menschen Geld aus der Tasche gezogen, das Klima aber nicht geschützt”, so DUH-Hauptgeschäftsführer Jürgen Resch. Gemeint ist damit, dass Unternehmen zum Beispiel mehr Rechte erwerben, CO2 ausstoßen zu dürfen, als sie dies tatsächlich tun. Dadurch verhindern sie, dass andere CO2-ausstoßen, somit entsprechend CO2 in die Atmosphäre gelangt. Diese “Absurdität”, auch “Überkompensation” genannt, zeige sich zum Beispiel bei Flugreisen. “Je mehr angeblich ‚überkompensierte‘ Flugreisen stattfinden, umso besser müsste es in dieser Logik fürs Klima sein. Natürlich ist das Gegenteil der Fall”, so Resch. “Diesen Irrsinn nehmen wir nicht weiter hin und werden festgestellte oder uns gemeldeten Rechtsverstöße notfalls auf den Klageweg bringen.“

Greenwashing könnte vor Gericht landen

Unternehmen loben zunehmend Produkte als „klimaneutral“ oder „klimapositiv“, darunter Flugreisen, Kraftstoffe, Lebensmittel und Kosmetika. Überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung, so der Vorwurf der DUH, seien für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nicht nachvollziehbar. Kommen die angeschriebenen Unternehmen den Aufforderungen nicht nach, will die DUH vor Gericht ziehen. Damit könnte Greenwashing erstmals im großen Stil richterlich enttarnt werden.

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