Mein Anbieter liefert nicht mehr. Worauf ich jetzt achten muss!

Die Strompreise am Großmarkt gehen in den Himmel. Viele alternativen Anbieter stellen ihre Lieferungen ein. Oder sie gehen in Konkurs. Anbei ein paar Tipps für Betroffene.

Strompreis-Schock Kunden haben Rechte (Petra Bork/Pixelio)

Keine Panik

Ihre Stromlieferungen laufen ohne jede Unterbrechung weiter. Sie müssen nicht befürchten, im Dunklen oder im Kalten zu sitzen. Auch wenn Ihr bisheriger Anbieter pleite gegangen ist. Oder nicht mehr liefert, um den Konkurs zu verhindern. Sie fallen dann in die sogenannte Ersatzversorgung. Das geschieht automatisch. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Ihr örtlicher Versorger wird Sie informieren. Nach drei Monaten gehen Sie automatisch in den Grundversorgungstarif über. Der ist in der Regel günstiger als der Ersatztarif.

Fotografieren Sie Ihren Zähler

Lesen Sie ihren Stromzähler ab und teilen Sie den Stand dem Ersatzversorger mit. Machen sie ein Foto von der Zähleranzeige, damit sie einen Beleg haben.

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Stoppen Sie Einzugsermächtigen oder Daueraufträge

Bei einer Pleite oder einem Lieferstopp geht es bei vielen Kleinanbietern drunter und drüber. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass der Stromlieferer seiner Pflicht nachkommt und Abbuchungen von sich aus beendet. So mancher sieht in Überbuchungen auch eine Möglichkeit seine Liquidität zu verbessern.

Prüfen Sie rechtliche Schritte gegen Ihren bisherigen Lieferer

Häufig haben die alternativen Lieferer schon im Vorfeld die Abschlagsbeträge ohne vorherig wirksame Preiserhöhung angehoben. Andere haben bei Widersprüchen so reagiert, als habe der Kunde gekündigt. Die Verbraucherzentralen bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweisen.

Etliche Anbieter haben Fristen für Tarifkündigungen nicht gewahrt. Oder sie haben das Beendigungsschreiben so formuliert, dass den Verbrauchern nicht klar wurde, dass es sich um eine Kündigung handelt. Doch eine unwirksame Kündigung kann, verbunden mit einem Lieferstopp, zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen. In vielen Fällen dürfte es sich um eine Vertragspflichtverletzung handeln. Außerordentliche Kündigungen sind in Verträgen über Energielieferung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Die Vermeidung einer Insolvenz stellt nach Einschätzung der Verbraucherzentralen keinen hinreichenden Grund dar.

Ist das Unternehmen insolvent, sind die Chancen für eine angemessene Entschädigung allerdings gering. Die Vermögenslage des Pleitiers reicht in der Regel bestenfalls aus, um einen Bruchteil der Ansprüche zu befriedigen.

Suchen Sie sich einen günstigeren Stromanbieter

Ersatzversorgung ist teuer. In Einzelfällen liegen die Preise um ein Vielfaches über dem gängigen Niveau. Nach drei Monaten wechseln Sie aber automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters, also meist zu den Stadtwerken. Den Ersatztarif können Sie jederzeit fristlos kündigen. Bei einem Wechsel brauchen Sie sich darum jedoch nicht zu kümmern. Ihr neuer Versorger macht das. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Geben Sie Ihre Boni und Abschläge nicht verloren

Mit der Liefereinstellung oder dem Konkurs verlieren Sie keinesfalls Ihre bis dahin geltenden Ansprüche auf Neukundenboni oder auf zu viel gezahlte Abschläge. Stromio zum Beispiel will diese zeitanteilig auszahlen. Bei vielen Konkursen dürften die Chancen auf Auszahlung allerdings gering sein.

Mehr: Verbraucherzentralen

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