Staat soll Entschädigungszahlungen verhindern

Wenn die Unternehmen früher als bisher geplant kein CO2 mehr ausstoßen dürfen sollen, muss der Staat dazu rechtzeitig Gesetze erlassen. Andernfalls drohen horrende Entschädigungszahlungen, warnt ein Gutachten.

Stahlproduktion in Duisburg: Verbot fossiler Energieträger könnte Steuerzahler teuer kommen (Foto: Herbert Aust / pixabay)

Artikel 14 des Grundgesetzes ist der rechtliche Gral, eine Art lebensspendende Schale der hiesigen sozialen Marktwirtschaft. “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”, heißt es dort in fast warmen Worten. Doch dann folgt die knallharte Einschränkung. ” Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.” Das nutzten die Energiekonzerne E.On, RWE, EnBW und Vattenfall, um 2,43 Milliarden Euro Steuergelder abzugreifen, weil der Staat sie zum Ausstieg aus der Atomkraft zwang, bevor die Meiler ihren Dienst getan hatten – für das strahlende Quartett eine Art Enteignung. Auch die Kohleverstromer erhalten Milliarden aus dem Staatsäckel, um ihr klimaschädliches Wirken bis spätestens 2038 einzustellen. Dass dies durch die Verschärfung des Klimaschutzes nicht in noch größerem Maße passiert, solle der Staat rechtzeitig verhindern, sagt ein Rechtsgutachten.

Problem Betriebserlaubnis

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Die Expertise stammt von der Münchner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh) und wurde im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität erstellt, die von der gemeinnützigen US-Stiftung bezahlt und dem ehemaligen Grünen-Politiker und Staatssekretär Rainer Baake geleitet wird. Ihr zufolge muss die Bundesregitung das geplante Verbot fossiler Energieträger zum 1. Januar 2045 schnellstens in Gesetzesform gießen, um sich keine Ersatzansprüche der Unternehmen einzuhandeln. Dazu könnte es kommen, weil diese oft viel Zeit einkalulieren, um das Geld für Investitionen zu erwirtschaften, sprich: die Ausgaben sich amortisieren. Haben sie erst einmal eine unbefristete Betriebserlaubnis etwa nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, drohen dem Staat Schadenersatzzahlungen, wenn er das Ja einfach kippt.

Zeit wird knapp

“Ein Unternehmen, das heute zum Beispiel einen Antrag nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf Genehmigung einer Anlage stellt, die mit fossilen Brennstoffen arbeitet, hat bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf unbefristete Betriebsgenehmigung”, warnen die Gutachter. So seien Investitionen etwa in herkömmliche Stahlwerke, Strommeiler oder in Gasleitungen “ökonomisch nicht rentabel, wenn sie sich nicht innerhalb der kommenden rund 24 Jahre amortisieren”, könnten den Staat also Schadenersatz kosten, wenn er dem nicht einen gesetzlichen Riegel vorschiebt. Bei Stahlwerken ist der Zeitraum, in dem Investitionen abgeschrieben werden, sogar noch länger. “Gegenwärtig ist mit Blick auf die Abschreibungszeiträume der Zeitraum bis 2045 noch knapp ausreichend, um keine Entschädigungszahlungen des Staates annehmen zu müssen”, schrieb Stiftungsleiter Baake, an Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und ihren Wirtschaftskollegen Peter Altmaier (CDU).

Mehr: Spiegel

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