New York will das Recht auf saubere Umwelt per Verfassung absichern

Der Bundesstaat muss das Recht seiner Bürger auf saubere Luft und Wasser in die Verfassung aufnehmen. In einem Referendum hatten sich 60,8 Prozent der Wähler dafür ausgesprochen.

San Remo Building am New Yorker Central Park Recht auf saubere Umwelt vom Ontariosee bis Staten Island (Andrea Damm/Pixelio.de)

Nur 27 Prozent der Wähler waren gegen die Aufnahme der Umweltgesetze in die Verfassung. Allerdings war die Beteiligung an der Volksabstimmung mit 3,1 Millionen von 12,3 Millionen Wahlberechtigten vergleichsweise gering. Zwar feierten selbst konservative Gruppen das Ergebnis. “Sauberes Wasser und saubere Luft können wir nicht als selbstverständliche Güter betrachten”, kommentierte die Vorsitzende der New Yorker Liga konservativer Wähler, Julie Tighe, das Wahlergebnis. Viel zu lange seien gerade die “verletzlichsten Gruppen durch das hohe Niveau der Luft- und Wasserverschmutzung geschädigt” worden.

Allerdings ist fraglich, inwieweit die Abgeordneten des Bundesstaates ein lückenloses Recht auf saubere Umwelt per Gesetz herbeiführen können. “Die Gerichte haben einen schweren Job vor sich, wenn es darum geht, zu bestimmen, was das im Einzelnen bedeutet”, sagt Peter Bauer, Chef der Umweltschutzgruppe “Protect the Adirondacks”. Die Gruppe benannte sich nach einem bedrohten Seen- und Hügelgebiet weit im Norden des Staates an den Grenzen zu Québec und Vermont. Trotz seiner skeptischen Einschätzung sieht Bauer das Wahlergebnis als einen Schritt nach vorn.

ANZEIGE

In Pennsylvania schon seit 1971

Die Verankerung von Umweltrechten in der Verfassung ist nicht nur im Staate New York ein Thema. In Pennsylvania wurden die entsprechenden Gesetze schon 1971 in die Verfassung aufgenommen. Inzwischen folgen dem Beispiel von Pennsylvania die US-Staaten Hawaii, Illinois, Massachusetts, Montana und Rhode Island. Auch in Europa gibt es in vielen Ländern Diskussionen um die Einbeziehung von Umweltrechten in die Verfassung. In Frankreich scheiterte erst im Sommer ein Gesetz, das die biologische Vielfalt und das Klima schützen sollte, weil sich im Parlament keine Mehrheit fand.

In Deutschland ist der Schutz von Natur und Umwelt in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt. Dort heißt es: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.” Der Umweltschutz wurde 1994 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen und 2002 um den Tierschutz ergänzt.

Mehr: The World is One News

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*