Seit Jahresanfang dürfen die Signalleuchten von Windrädern nur dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Doch etliche Anlagen sind noch nicht umgerüstet. Winddiscos können aber teuer werden.

Eine Sekunde an, eine halbe Sekunde aus, eine Sekunde an, anderthalb Sekunden aus. So blinken die Signalleuchten von Windkraftanlagen in aller Regel. Unübersehbar rot als Rundumfeuer. Und in doppelter Ausführung, für den Fall, dass ein Rotorblatt eine Lichtquelle verdeckt. Ist die Anlage höher als 150 Meter, muss auf halber Höhe noch ein zweites Signallicht blinken. Nicht jeder mag diese Art von Lichtverschmutzung. Anrainer sprechen genervt von Winddiscos. Wer möchte schon – sobald er vor seine Türe tritt und in den Nachthimmel blickt – sich wie in einer Disco fühlen?
Der Gesetzgeber hat daher bereits vor fünf Jahren per Gesetz festgelegt, dass die Blinksignale der Windkraftanlagen nur noch dann blinken, wenn ein Flugzeug – oder auf See ein Schiff – in der Nähe ist. Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) nennt sich das im Juristendeutsch. Seit Beginn dieses Jahres bleiben die meisten Winddiscos fast immer ausgeschaltet. Ausnahme: Es nähert sich ein Flugobjekt, das im Umkreis von sechs Kilometern rund um die Anlage niedriger als 600 Meter fliegt. Dann gehen die Blinklichter im oben beschriebenen Rhythmus an, bis das Flugzeug die Warnzone von sechs Kilometern wieder verlässt. Im wesentlichen sind von der Regelung nur Kleinflugzeuge betroffen. Verkehrsflugzeuge fliegen, abgesehen von Start und Landung, deutlich höher.
Immer wieder verschoben
Ürsprünglich sollte das Verbot des Dauerblinkens schon ab Sommer 2020 greifen. Doch schnell stellte sich heraus, dass weder die Betreiber, noch die Hersteller der Warnanlagen oder die Behörden in der Lage waren, diesen Termin einzuhalten. Immerhin ging es darum, über 17 000 Anlagen umzurüsten. Der Termin wurde folglich mehrfach verschoben. Stichtag war nun der 1. Januar 2025. Zwar haben allein im vergangenen Jahr 4 600 Betreiber ihre Anlagen mit BKN ausgerüstet. Doch noch immer sind etliche Anlagen nicht umgestellt. Rund 1 400 Anträge liegen noch in der Bearbeitung.
Beachtliche Bußgelder
Die Betreiber in der Warteschlange müssen selbstredend keine Sanktionen befürchten. Doch für Betreiber, die sich nicht rechtzeitig um die Nachtabschaltung gekümmert haben, kann die Bummelei teuer werden. Denn laut Bundeswirtschaftsministerium werden pro Kalendermonat und Kilowattstunde bis zu zehn Euro Strafgebühr fällig. Bei einer Anlage von beispielsweise 6 000 Kilowatt Leistung läppern sich die Bußzahlungen im Monat immerhin auf 60 000 Euro zusammen.
Für die Spezialfirmen, die BNK-Anlagen einrichten, ist das Verbot der visuellen Nachtverschmutzung inzwischen ein Riesengeschäft. Die Einrichtungen können bis 100 000 Euro kosten. Zwar installieren die BNK-Dienstleister die Anlagen nicht erst, seitdem sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Schon zuvor haben Windkraft-Betreiber auf Druck von örtlichen Bürgerinitiativen bedarfsgerechte Nachtabschaltungen bestellt. Für die Fachfirmen war der gesetzesbedingte Nachfrageschub dennoch eine Herausforderung. Allein der Marktführer, die Bremer Lanthan Safe Sky, konnte in den vergangenen vier Jahren über 2 000 Windenergie-Anlagen dunkel schalten. Mehrere tausend Aufträge schlummern noch in den Orderbüchern. Die Mitarbeiterzahl hat sich seit dem Jahr 2020 auf 40 Angestellte fast verdreifacht.
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