Gericht sieht keine Gefahr für Schweinswale

Die Erlaubnis zum Baustart auf deutscher Seite offenbart unübersehbare Meinungsverschiedenheiten zwischen hiesigen und dänischen Umweltschützern.

Illustration des Zubringers zum geplanten Fehmarnbelttunnel auf deutscher Seite bei Puttgarden (Foto: Femern A/S)

Nach dem Urteil des Bundesvewaltungsgerichts in Leipzig zur endgültigen Freigabe der Baugenehmigung für den geplanten Tunnel zwischen der deutschen Ostseeinsel Fehmarn und Dänemark sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Umweltschützern aus beiden Ländern offen zu Tage getreten. Die Richter hatten erklärt, die vorgesehenen Auflagen für die 18 Kilometer lange Röhre unter der Ostsee stellten sicher, dass weder für die Schifffahrt noch für die Natur große Risiken oder Beeinträchtigungen zu erwarten seien. So würden Schweinswale zum Beispiel nicht durch den Lärm gestört. Während eine Vertreterin der örtlichen Initiative Beltretter sagte, das Urteil sei „ein Skandal“ und die Planungen missachteten den Meeresschutz, distanzierte sich ein dänischer Umweltschützer gegenüber dem Nordeutschen Rundfunk indirekt von dieser Sichtweise: „Damit unsere Welt besser wird, müssen wir die großen Aufgaben lösen, zum Beispiel den Klimawandel.“

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