Anzeige gegen RWE wegen Tötung von Menschen durch Braunkohleverstromung: Anwälte legen Beschwerde ein

Neue Runde im Hickhack um die Anzeige gegen RWE wegen Tötung von Menschen durch Braunkohleverstromung: Anwälte legen Beschwerde gegen Essener Staatsanwaltschaft ein, weil diese sich weigert, gegen den Energiekonzern zu ermitteln. Der bestreitet die Vorwürfe.

Demonstration vor Kölner Staatsanwaltschaft im vergangenen Herbst: Neue Runde bei der Anzeige gegen RWE wegen Tötung von Menschen durch Braunkohleverstromung (Foto: Reinhold Böhmer)

Die Gruppe von 22 Anwälten, die namentlich nicht genannte leitende Mitarbeiter des Essener Energiekonzerns RWE wegen angeblicher Tötung von Menschen durch die Braunkohleverstromung angezeigt haben, gibt nicht auf. Nachdem die Essener Staatsanwaltschaft Anfang Juli beschlossen hatte, die Anzeige abzuweisen und keine Ermittlungen aufzunehmen, haben die Anwälte Beschwerde gegen diese Entscheidung bei der Oberstaatsanwaltschaft Essen eingelegt. Das Beschwerdeschreiben liegt Greenspotting vor. Damit geht der Versuch, RWE wegen der Folgen der Braunkohleverstromung für das Klima und der Schäden durch Begleiterscheinungen wie Naturkatastrophen strafrechtlich zu Veranwortung zu ziehen, in die nächste Runde.

Fragwürdige Ablehnung durch Staatsanwaltschaft

Die Anzeige gegen RWE, die die Anwälte unter Leitung des Kölner Strafverteidigers Heinrich Comes im Herbst vergangenen Jahres bei den Staatswaltschaften in Köln, Aachen und Mönchengladbach erstatteten, griff eine ähnlich lautende Anzeige aus dem Jahr 2019 auf. Diese hatte die Essener Staatswaltschaft, die nun auch die neuerliche Anzeige übetragen bekam, seinerzeit ebenfalls abgewiesen. Allerdings hatten die Anwälte sich mit der zweiten Anzeige größere Chancen ausgerechnet, dass die Staatsanwaltschaft gegen RWE ermittelt, weil sie in den mehr als 150 Todesopfern durch das Hochwasser in der Eifel 2021 einen neuen Beleg für das ihrer Ansicht nach strafbare Handeln von RWE sahen. RWE bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Wie aus dem Bescheid von Anfang Juli hervorgeht, der Greenspotting ebenfalls vorlegt, lehnt die Essener Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen RWE mit fragwürdigen Argumenten ab. So seien die neuerliche Anzeige vom Herbst vergangenen Jahres und die vorangegangene abgewiesene Anzeige aus dem Jahr 2019 “inhaltsgleich”. Dies stimmt jedoch offenkundig nicht, da die Anwälte in ihrer Anzeige vom Herbst des vergangenen Jahres unter anderem das verheerende Hochwasser 2021 in der Eifel als neue, indirekte Folge des Klimawandels aufgeführt hatten, der von RWE forciert worden sei. RWE bestreitet das.

Strafrechtliche Grenzen können überschritten werden

Desweiteren behauptet die Essener Staatsanwaltschaft, strafrechtliche Ermittlungen gegen RWE kämen unter anderem deshalb nicht in Betracht, weil das Unternehmen mit einer behördlichen Genehmigung tätig sei. Dagegen verwahren sich die Anzeigenerstatter in ihrer Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft mit aller Deutlichkeit. “Selbstverständlich können mit Handlungen und Verhaltensweisen im Bereich der Nutzung der Umwelt auch die strafrechtlichen Grenzen überschritten werden”, heißt es in dem Schreiben.

Von Reinhold Böhmer

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