Umweltfreundlich und sozial, so wünschen sich die Politiker in der EU die Wirtschaft. Dazu treten 2021 entscheidende Regeln in Kraft, nach denen Firmen mehr Auskunft über ihr Tun jenseits der Gewinmaximierung geben müssen.
Die neue Zukunftsformel heißt ESG. Die drei Buchstaben stehen für Enviromental Social Governance, also Unternehmensführung in sozialer und ökologischer Hinsicht. Um darüber Rechenschaft abzulegen, müssen Unternehmen schrittweise immer mehr Kennzahlen veröffentlichen, die ihren Umgang mit den Beschäftigten und der Umwelt dokumentieren.
Auf die Finanzabteilungen kommt einiges zu. In gut drei Monaten tritt die EU-weite Offenlegungsverordnung in Kraft. Sie verpflichtet die Unternehmen, darunter auch Vermögensverwalter und Fondsbetreiber, Angaben über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und ihrer Personalpolitik zu machen. Kein Dreivierteljahr später greift die sogenannte Taxonomie-Verordnung, die die Systematik festlegt, mit der die Unternehmen beschreiben sollen, wie ihr Handeln sich auf das Klima, die Wasser- und Meeresressourcen, das Ziel einer Kreislaufwirtschaft, die Umweltverschmutzung und die Biodiversität auswirkt. Das soll verhindern, dass die Firmenchefs Green Washing betreiben, also der Öffentlichkeit umwelt- und arbeitnehmerfreundliches Verhalten nur vorgaukeln.
Ob die neuen Vorschriften etwas bewirken, muss die Praxis zeigen. „Auch wenn es unbestritten sinnvoll ist, nachhaltige, ökolgische und soziale Aspekte zu fördern, ist nicht immer einfach zu klären, was darunterfällt“, warnt Anne de Boer, Parterin der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Ebenso sei zu befürchten, „dass die Regelungslage unübersichtlich bleibt und die Anforderungen für Mittelständler nicht immer leicht zu erfüllen sind.“
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