Windrad-Ausbau: Schlappe vor Gericht für grüne Minister in Hessen

Es ist nicht das erste Mal, dass Naturschützer gegen Umweltprojekte klagen. Mal stehen Feldhamster, mal der Juchtenkäfer oder Trappen dem Bau von Strom- und Bahntrassen und Solarparks im Weg. Im nordhessischen Trendelburg stoppt der Rotmilan den Windradbau.

Rotmilan im Flug
Prachtvolles Exemplar eines Rotmilans Gefährdet der Rotorschlag den Greifvogel?
Foto: Alexas_Fotos on Pixabay

Politisch streiten sie meist Seit an Seit für den Erhalt von Biotopen und Landschaftsschutz. Doch in diesem Fall sind sich die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und die Grünen alles andere als grün. Die Naturschützer zogen gegen den Bau dreier 212 Meter hoher Windräder vor das hessische Verwaltungsgericht – und bekamen vorläufig Recht. Das Urteil sei eine “Ohrfeige” für den grünen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, seine Parteifreundin Priska Hinz (Umwelt) und die Windradlobby, finden die SDW-Funktionäre. Die hessischen Grünen drängen auf einen Ausbau der Windkraft, um die Energiewende voran zu bringen.

Worum ging es vor Gericht? In Trendelburg hat der selten gewordener Rotmilan einen Horst angelegt, etwa 1300 Meter vom geplanten Standort der Windräder entfernt. Im Wissen um mögliche Einsprüche von Tierschützern erließ das grüne Minister-Duo einen Erlass, der 1000 Meter Abstand zum Brutvorkommen für ausreichend hält. Das Gericht verwies jedoch auf den “Stand der Wissenschaft”, wonach ein Mindestabstand von 1500 Meter notwendig sei, um die Greifvögel wirksam vor einer Kollision mit den Rotoren zu schützen. “Offenbar rechtswidrig”, urteilten sie.

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Andere Umwelt- und Naurschutzverbände wie der BUND und Nabu haben der Al-Wazir-Hinz-Erlass mitgetragen – um Artenschutz und den Ausbau grüner Energie nicht gegeneinander auszuspielen. Der Streit schwelt quer durch Deutschland. Die thüringische Landesregierung will auf Drängen von Forstexperten und Waldbesitzern den Bau von Windrädern in Waldgebieten ganz verbieten.

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