Deutsche Umwelthilfe will Millionen “Betrugsdiesel” stilllegen lassen

Nach Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes sind die sogenannten Thermofenster von VW und anderen Autokonzernen nicht gesetzlich. Sie schalten die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen ab, angeblich, um den Dieselmotor zu schützen. Wahrscheinlich wird das Gericht dem Gutachten folgen. Muss die Autoindustrie weitere Milliarden locker machen? Oder müssen zehn Millionen Autos stillgelegt werden? Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits eine Klage hinterlegt.

Hinaus ins Freie Auch vorübergehende Abschaltung von Abgasreinigung ist unzulässig (Gabi Eder/Pixelio.de)

Ins Rollen kam die Sache, weil österreichische Autokäufer gegen VW geklagt hatten. Sie wollten den Kaufpreis ihrer Autos zurückerhalten. In einem Fall ging es um einen 2013 gekauften VW Touran, dessen Abgasreinigung ursprünglich fast nur auf dem Prüfstand, aber so gut wie nie unter Alltagsbedingungen funktionierte. Eine Software schaltete damals die Abgasreinigung im Fahrbetrieb weitgehend aus. Im Jahr 2015 wurde die Schummel-Software im Rahmen des Dieselskandals entdeckt und VW, ebenso wie etliche Wettbewerber, musste nachbessern. Jetzt aber hatte der Konzern eine neue Software installiert, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur in einem engen Wärmebereich funktionierte. In Deutschland hatte das Flensburger Kraftfahrtbundesamt dazu seinen Segen gegeben.

Die österreichischen Gerichte, die sich mit den Fällen befassten, hatten dagegen festgestellt, dass die Abgasreinigung nur im Bereich zwischen 15 und 33 Grad Celsius und unterhalb einer Höhe von tausend Meter voll funktioniert. Das bedeute, dass sie nur selten vollwertig arbeite. VW hatte dagegen gehalten und sich auf eine EU-Verordnung von 2007 berufen. Die besagt, dass Abschaltvorrichtungen legal sind, wenn sie den Motor vor Beschädigung oder Unfall schützen. Die österreichischen Gerichte wollen nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob es von Belang sei, dass die Abschaltvorrichtungen angeblich den Motor schützen.

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Es wird wohl teuer – nicht nur für VW

Generalanwalt Athanasios Rantos folgt in seinem Gutachten der VW-Argumentation nicht. Seiner Meinung nach reicht es nicht, dass der Autobauer das Abgasreinigungsventil schützen will. Das Ventil gehöre nicht zum Motor. Darüber hinaus sei eine gewisse Verschmutzung oder Verschleiß des Motors durch den Betrieb normal. Rantos zufolge könnten nur abrupte Gefahren durch Fehlfunktionen geltend gemacht werden.

In der Regel folgt der Europäische Gerichtshof dem Gutachten des Generalanwalts. Kommt es dazu, wäre das Kraftfahrtsbundesamt (KBA) gezwungen, zu prüfen, ob die Probleme sich durch regelmäßige Wartung lösen lassen. Sollte das nicht möglich sein, müsste Flensburg auf eine weitere Nachrüstung der Dieselfahrzeuge bestehen.

Dies ist zumindest die Meinung der Deutschen Umwelthilfe. Entweder, so ließ sie per Twitter verlauten, sollten dann die etwa „10 Millionen betroffenen Betrugs-Diesel“ mit Abschalteinrichtungen stillgelegt werden. Oder sie müssten auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir rechnen noch in diesem Jahr mit dem finalen EuGH-Urteil. Unsere Klagen gegen das KBA auf Entzug der Zulassung und damit Stilllegung von Millionen Betrugsdiesel liegen bereits zur Entscheidung beim VG Schleswig.“

Mehr: TAZ, FAZ

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