Wasserwerke: Düngung verursacht Milliardenschäden

Auf über drei Milliarden Euro pro Jahr belaufen sich die Umweltschäden, die von der im vergangenen Jahr novellierten Düngeverordnung toleriert werden. Darüber hinaus könnten die Bestimmungen EU-Recht verletzen.

Düngung durch Gülle-Ausbringung Enorme Schäden für die Umwelt (Myriams-Fotos/Pixabay)

Einem Gutachten des Agrarwissenschaftlers Friedhelm Taube von der Christian-Abrechts-Universität Kiel zufolge lässt die Verordnung nach wie vor massive Umweltschäden durch Nitratbelastung zu und schützt das Grundwasser nicht hinreichend.

Die Untersuchung war vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Auftrag gegeben worden. Sie orientierte sich an den gängigen wissenschaftlichen Methoden zur Berechnung von Umweltkosten. Eingeflossen in die Berechnung sind alle vermeidbaren Umweltkosten, die bedingt durch zu hohe oder durch unsachgemäße Stickstoffdüngung entstehen. Die Ermittlung der Kosten basierte auf den Stickstoff-Verlusten aus der Überdüngung durch die Landwirtschaft unter den Klimabedingungen Norddeutschlands. Daraus wurden die kalkulierten Umweltkosten je Hektar abgeleitet.

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Bauernverband verteidigt Status quo

Nach Meinung von Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Bauernverbandes, ist das Gutachten methodisch fragwürdig. Der linken Tageszeitung TAZ sagte er, dass das aktuelle Düngerecht „das strengste aller Zeiten“ sei. „Der tatsächliche Erfolg wird aufgrund der geologischen Gegebenheiten erst mittelfristig ersichtlich sein. Weitere Forderungen nach einer Verschärfung sind unverhältnismäßig.“

Dieser Behauptung hält Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser entgegen: “Das Gutachten zeigt deutlich, dass die Überdüngung in der Landwirtschaft der Umwelt massiv schadet.” Vor diesem Hintergrund sei es dringend notwendig, dass die EU-Nitratrichtlinie endlich vollumfänglich in Deutschland umzusetzen. Die Düngeverordnung aus dem vergangenen Jahr setze die europäischen Vorgaben nicht vollständig um.” Weyand betont: “Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der Düngeverordnung vielfach auf nicht bewiesenen Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen. Damit droht ein künstliches ‘Wegrechnen’ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen.”

EU-Kommission will Verbesserung

Die seit Anfang des Jahres ausnahmslos gültige Neufassung war nach einer Klage der Europäischen Kommission nötig geworden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte die Bundesrepublik zu einer Änderung des deutschen Düngerecht gezwungen. Die Europäische Kommission untersucht jedoch derzeit, ob – trotz der Novellierung – das geltende deutsche Düngerecht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahre 1992 in Einklang steht. Sollte das Ergebnis eine erneute Verletzung der EU-Bestimmungen bestätigen, könnte die Bundesrepublik zu Strafzahlungen an die EU in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt werden.

Die Bundesrepublik hatte sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel eines maximalen Stickstoffsaldos von 80 Kilogramm Nitrat pro Hektar ab dem Jahr 2010 gesetzt. Nach Ansicht des BDEW sind allein seit dem Zieljahr Schäden von 30 Milliarden Euro entstanden. Nitrat, das als Kunstdünger oder auch als Gülle auf die Felder ausgebracht wird, kann gesundheitsschädlich sein. Darüber hinaus verseucht Nitrat das Grundwasser, das den meisten Wasserwerken als Trinkwasserreservoir dient. Überdüngung bedroht zudem die biologische Vielfalt und fördert den Klimawandel.

Wasserwerke wollen 20 Prozent weniger Düngung

Der BDEW fordert als Sofortmaßnahme eine bundesweite Reduzierung der Düngung um 20 Prozent. Er kritisiert, dass die betreffenden Verwaltungsvorschriften offenbar das Ziel verfolgten, die Ausweisung gefährdeter Gebiete einzudämmen. Nach Verbandsansicht und dem Gutachten zufolge sollten jedoch alle landwirtschaftlichen Flächen als von Überdüngung gefährdete Gebiete gekennzeichnet werden.

Mehr: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

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