Anhänger der Esotherik schwören auf sogenannte Wasservitalisierer, die dem Nass angeblich übersinnliche Kräfte verleihen. Dem Spuk hat die Bundesnetzagentur jetzt durch das Verbot eines bestimmten Gerätes teilweise ein Ende bereitet.
Wunder gibt es immer wieder. Der TESLA Oszillator aus Russland zum Beispiel arbeitet mit einer Handsonde, und die hat es in sich. Denn diese diene dazu, „das Wasser zu informieren bzw. zu strukturieren und zu energetisieren“, behauptet die Schweizer Firma Wassermatrix. Dieses „energetisierte Wasser“ werde dann „unserem Körper zugeführt“. Durch diese „Energiefelder“ werde „der Körper aktiviert“ und die „Selbstheilungskräfte werden angesprochen“, behauptet das Unternehmen – und „dies alles ohne Nebenwirkungen!“
Bundesnetzagentur funkt dazwischen
Zumindest in einem Punkt stimmt das Wunder offenbar aber nicht. Denn der Zauberstab erzeugt laut einer fachmännischen Überprüfung im Auftrag der Bundesnetzagentur „eine unzulässige Störsendung“, so die Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums, die unter anderem den Funkverkehr in Deutschland überwacht. Damit erfülle das Wundergerät namens Wassermatrix aus der Schweiz nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – und sei deshalb ab sofort in Deutschland verboten.
Schutz vor Beutelschneiderei
Wasser droht weltweit nicht nur knapp zu werden, sondern war schon immer auch ein Grund für die Menschen, es als Lebenselexier zu verehren. Einigen Anhängern der Esotherik-Bewegung genügt dies nicht. Sie schwören seit Jahren auf sogenannte Wasservitalisierer wie von Wassermatrix, die das Nass mit Hilfe elektromagnetischer Energie angeblich „beleben“, „levitierern“ (erheben), „informieren“, „strukturieren“ und somit für den Menschen verbessern. Wissenschaftliche Beweise gibt es dafür nicht, gleichwohl lassen gläubige Kunden dafür viel Geld springen. „Das Gerät kostet rund 8 000 Euro und wurde mehr als 2 400-mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft“, resümmiert die Bundesnetzagentur. Doch weil Funkamateure im vergangenen Jahr Störungen durch das Gerät der Firma Wassermatrix gemeldet hätten, sei der Verkauf und die Nutzung in Deutschland nun nicht mehr erlaubt.
„Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen“
, sagt Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit der angeblich therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. In Österreich darf entsprechend behandeltes Wasser, sogenanntes Granderwasser, einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2006 zufolge als „aus dem Esoterik-Milieu stammender parawissenschaftlicher Unfug“ bezeichnet werden.
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