EU bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Milliardenentschädigungen für Braunkohlekonzerne

Mit 4,35 Milliarden Euro sollen die Steuerzahler RWE und LEAG den vorzeitigen Kohleausstieg 2038 versüßen. So beschloss es der Bundestag Mitte Januar. Jetzt kündigt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager an, die Zulässigkeit der Zahlungen zu prüfen.

Riesenbagger durchfurchen im Tagebau Hambach das Erdreich nach Braunkohle
RWE-Braunkohletagebau in Hambach Kassiert der Konzern zu Unrecht Milliarden? Foto: RWE

Diese Nachricht aus Brüssel wird den Chefs der beiden Stromerzeuger aus Essen und Cottbus gewaltig auf die Nerven gehen: Die EU will “gründlich” prüfen, ob die vorgesehenen 2,6 Milliarden Euro für die RWE-Anlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz mit EU-Recht vereinbar sind.

Entgangene Gewinne großzügig kalkuliert

Zweifel hegt Wettbewerbskommissarin Vestager vor allem an der Art, wie die Bundesregierung die Höhe der Entschädigung als Ausgleich für entgangene Gewinne berechnet hat. Ihr Verdacht: Die Regierung legte unter anderem zu hohe CO2- und Brennstoffpreise zugrunde und kalkulierte auch die Folgekosten aus der vorzeitigen Stilllegung der Tagebauen allzu großzügig.

Den Wettbewerb schützen

Zudem wertet Verstager die Zahlungen nicht als Entschädigungen, sondern als staatliche Beihilfen, die womöglich gegen EU-Vorschriften verstoßen. “Es ist unsere Aufgabe, den Wettbewerb zu schützen, indem wir sicherstellen, dass der Ausgleich für den vorzeitigen Ausstieg auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird”, schreibt die Dänin Berlin ins Stammbuch. Das Bundeskabinett hat seinen Entschädigungsbeschluss Brüssel zur Prüfung vorgelegt.

Mehr: EU-Kommission

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