Verbraucherschützer zerren Daimler vor Gericht

Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung in zwei Baureihen will die Verbraucherzentrale Bundesvereinigung (VZBV) in einem Musterverfahren für 50 000 Mercedes-Kunden Schadenersatz oder einer Rückabwicklung der Kaufverträge erstreiten.

Von wegen guter Stern Zulässige Grenzwerte deutlich überschritten Foto: Dieter Dürand

Mit seiner Klage, eingereicht am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, schlage der VZBV “ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Dieselskandals” auf, sagt Vorstand Klaus Müller. Es geht um Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle mit dem Motortyp OM651. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für diese Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Ohne ein Software-Update drohte die Stilllegung.

Reinigungstechniken schalteten auf längeren Strecken in “schmutzigen Modus”

Technisch sei der Fall komplizierter als bei Volkswagen, denn bei der Abschaltung der Abgasreinigung geht es Müller zufolge um “ein Sammelsurium an Vorwürfen”. Einer der wichtisten: Reinigungstechniken wie die Einspritzung der Harnsäure-Zusatzes Adblue und die Abgasrückführung schalteten auf längeren Strecken in den “schmutzigen Modus”, berichtet Christian Grotz von der Anwaltskanzlei Stoll und Sauer, die den VZBV vertritt.

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Die Folge: Im realen Alltagsbetrieb überschreite der Stickoxid-Ausstoß die erlaubten Grenzwerte “deutlich”. Um wieviel, präzisiert die Anwaltskanzlei auf Nachfrage gegenüber “Greenspotting”.

Kläger unterstellen “bewusste Manipulation”

Beim getesteten GLK 220 CDI 4Matic überschritt der Ausstoß demnach den zulässigen Grenzwert im normalen Fahrbetrieb (RDE-Messung) um das 2,2-Fache. Der GLC 220 d sündigte um den Faktor 1,8. Wahrhaft keine Kleinigkeit, Müller spricht denn auch von “bewusster Manipulation”.

Daimler bestreitet, bewusst unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Die Verbraucherschützer hingegen wollen vor Gericht feststellen lassen, dass dies sittenwidrig und sehr wohl absichtlich geschah.

Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen

Juristisch stehen die Chance, Recht zu bekommen, für die Kläger nicht schlecht. Ende vorigen Jahres erklärte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil jede Veränderung an der Motorsteuerung, um niedrigere Emissionen vorzugaukeln, für illegal.

Betroffene Mercedes-Fahrer, die sich der Musterfeststellungklage anschließen wollen, müssen sich gedulden. Dies ist erst möglich, wenn das Bundesamt für Justiz das entsprechende Klageregister geöffnet hat. Das kann einige Wochen dauern.

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