Lebensdauer von Akkus soll schärfer überwacht werden

E-Autofahrer erhalten künftig einen besseren Einblick in die Lebenserwartung ihrer Batterien. Bislang mussten sie sich auf vage Angaben der Hersteller verlassen. Den geplanten Bestimmungen zufolge dürfen die Akkus nach fünf Jahren oder nach 100 000 Kilometern Fahrleistung höchstens 20 Prozent ihrer Kapazität verlieren.

Ladestation im Betrieb Künftig Infos für den E-Autofahrer über die langfristige Leistung der Batterie

Nach acht Jahren oder 160 000 Kilometern soll die Kapazität mindestens noch 30 Prozent der Ursprungsleistung betragen. Das sieht ein Vorschlag der UN-Organisation WP.29, die als Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften fungiert. Unterstützt wird der Vorschlag von der EU, den USA, China, Japan, Großbritannien, Südkorea und Kanada. Die neuen Bestimmungen sind bereits als sogenannte Globale Technische Regelung (GTR) der Vereinten Nationen formuliert.

Die Hersteller von Batterien minderer Qualität dürften mit den neuen GTRs Probleme bekommen. Dies ist jedoch, so vermuten Kenner der Behörde, die Absicht der Regelung. Es sollen nur noch langlebige Qualitätsbatterien in E-Vehikel eingebaut werden. Damit soll die mögliche Verunsicherung der Interessenten an E-Autos vermindert und mehr Verbraucher zum Kauf von E-Fahrzeugen angeregt werden.

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Regelung vermindert Akkuschrott

Die beteiligten Länder wollen mit der Verlängerung der Lebensdauer auch den Verbrauch von Batterien und der dafür benötigten Rohstoffe eindämmen. Nicht zuletzt fördern die Vorschriften auch die langjährige Zweitnutzung von Antriebsbatterien als langlebige stationäre Speicher. Das Leben nach dem Tode als Mobilbatterie kann bis zu weiteren 15 Jahren nachdauern. Die vergleichsweise günstigen Altbatterien könnten das Stromnetz stabilisieren und würden dank der langen Nutzung den Altakku-Abfall reduzieren.

Geplant ist, die Informationen über den technischen Akku-Zustand und die erwartete Lebensdauer frei zugänglich zu machen. Dies werde, so hofft André Rijnders, Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe für Umweltverschmutzung und Energie (GRPE) erheblich zur Transparenz des Handels mit gebrauchten E-Fahrzeugen und Batterien beitragen. Kommen die Regelungen zum Tragen, meldet künftig jedes Auto seinen Akku-Status per Datenübertragung an die zuständigen Behörden.

Schon bald als Gesetz

Der Vorschlag wird auf dem WP.29-Meeting im kommenden März abgestimmt. Die Länder, die sich für die neue Regelung aussprechen müssen sie dann im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplan umsetzen. Die geplante Deadline soll noch vor Ende 2023 liegen.

Zu möglichen Datenschutzfragen im Zusammenhang äußerte sich die Behörde nicht. Auch die Frage der Demontierbarkeit von Antriebsbatterien und deren Normierung werden in dem Vorschlag nicht angesprochen.

Mehr: UN Economic Commision for Europe

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