Ups! Beim Infraschall mal eben um drei Nullen verrechnet

Tut mir leid, Jungs und Mädels, da ist mir der Rechenschieber verrutscht. So etwa reagierte eine Bundesbehörde auf einen Fehler, der die Diskussion um Windkraftlärm seit mehr als zehn Jahren prägte.

Windräder Lärmbelästigung um das Tausend- bis zehntausendfache übertrieben (Foto: www.ceus-design.de)

Die Zahl geistert seit 2005 durch die Diskussionen: Die Lautstärke des Infraschalls, den Windräder erzeugten, betrüge etwa 100 Dezibel. Die inkorrekte Zahl war von Forschern des Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in einer Studie verbreitet worden. Erst und nachdem die BGR durch die Veröffentlichung anderer Ergebnisse unter Druck gekommen war, hat die Behörde jetzt kleinlaut eingestehen müssen, dass es sich um “einen systematischen Fehler” gehandelt habe. Die angegebenen Schallpegel seien um “36 Dezibel” zu hoch gewesen.

Zur Erläuterung: Der Unterschied zwischen 100 und 64 Dezibel ist nicht vergleichbar mit dem Unterschied zwischen 100 und 64 Kilogramm. Dezibel-Skalen sind logarithmisch. Zehn Dezibel bedeuten eine Verzehnfachung. Hundert Dezibel statt 64 Dezibel machen einen Unterschied von weit mehr als dem Tausendfachen aus.

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Zwar hatten immer wieder Wissenschaftler auf die Ungereimtheiten der BGR-Untersuchung hingewiesen. Doch es war ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Bayreuth, Stefan Holzheu, der sich des Fehlers annahm und nicht locker ließ. Das war auch nötig, denn die Anstalt wehrte sich mehr als ein Jahr lang gegen die Korrektur – obgleich andere Behörden deutlich niedrigere Schallwerte ermittelt hatten. Auch als andere Institute wie die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg niedrigere Werte ermittelte, blieb die BGR bei ihrer Darstellung. Jetzt redet sich die Anstalt mit „neueren wissenschaftlichen Untersuchungen” heraus.

Eingebildete Kranke

Die unterstellte Gesundheitsschädlichkeit des von Windrädern erzeugten Infraschalls diente über Jahre Klimaleugnern und Anti-Windkraft-Organisationen als Munition für ihren Kampf gegen Windanlagen. Dabei kommt Infraschall auch natürlich vor, zum Beispiel im Meerrauschen. Australische Untersuchungen von Infraschall-Auswirkungen in Nähe von Windrädern konstatierten einen sogenannten Nocebo-Effekt. Von Nocebo sprechen Mediziner, wenn Menschen über Beschwerden klagen, die nachweislich nicht eine Auswirkung der von den Betroffenen angegeben Ursachen sein können.

Als Infraschall bezeichnen Schallphysiker sehr tiefe Töne, die für Menschen nicht mehr hörbar sind. Sie liegen unterhalb von 16 bis 20 Hertz. Experimente bewiesen jedoch, dass Menschen Infraschall über andere Sinneskanäle wie Gleichgewichts- oder Tastsinn wahrnehmen. Allerdings muss die Schallintensität dann bei deutlich über hundert Dezibel liegen.

Wiederholte Messungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ergaben, dass der Infraschallpegel in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt. Die Windkraftgegner haben sich von der Selbstkorrektur der BRG wenig beeindrucken lassen. So verweist die Initiative Vernunftkraft e.V. auf ihrer Homepage noch immer auf die nicht korrigierten Untersuchungen des BGR.

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