Endgültiges EU-Lieferkettengesetz gilt nur noch für fast 70 Prozent weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen

Erst verhinderte die FDP es, dann beschnitten es Frankreich und Italien. Nun kommt das EU-Lieferkettengesetz wohl doch noch, allerdings in amputierter Form, sodass es nur noch für 0,05 Prozent der Unternehmen in der EU gilt.

Zur Arbeit gezwungenes Kind in Schwellenland: Fast 70 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen fallen nicht mehr unter das geplante EU-Lieferkettengesetz (Foto: Imran512 / pixabay)
Zur Arbeit gezwungenes Kind in Schwellenland: Fast 70 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen fallen nicht mehr unter das geplante EU-Lieferkettengesetz (Foto: Imran512 / pixabay)

Am Ende stand die Achse zwischen Emmanuel Macron und Georgia Melloni: Frankreichs rechtsliberaler Präsident und die postfaschistische italienische Regierungschefin sorgten dafür, dass das geplante EU-Lieferkettengesetz nun wohl doch noch kommen wird, jedoch in amputierter Form. Die Vorschriften sollen Unternehmen dafür verantwortlich machen, wenn ihre Zulieferer Zwangsarbeit praktizieren oder gegen ökologische und sonstige soziale Standards verstoßen.

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Nachdem es der FDP durch ihre Ablehnung gelungen war, das Gesetz per Enthaltung durch Deutschland im EU-Ministerrat zu Fall zu bringen, reduzierten Macron und Melloni die Zahl der betroffenen Unternehmen kurzerhand krass: von den geplanten 16 389, über die EU-Ministerrat und -Parlament im Dezember eine Einigung erzielt hatten, auf nur noch 5 421 Firmen – das entspricht einer Verringerung um 67 Prozent. Dies ergibt eine Analyse der niederländischen Nicht-Regierungsorganisation Centre for Research on Multinational Corporations (SOMO). Dadurch fallen nur noch 0,05 Prozent der Unternehmen in der EU unter die Richtlinie, der die zuständigen EU-Minister nun mehrheitlich unter anderem auch gegen Deutschland zugestimmt haben. Jetzt muss noch das EU-Parlament das Gesetz absegnen, was jedoch als Formsache gilt.

Viel weniger Unternehmen vom EU-Lieferkettengesetz betroffen

Wie sehr sich die amputierte Form des EU-Lieferkettengesetzes von der ursprünglichen Version unterscheidet, zeigt der Blick auf einzelne Länder. So sinkt die Zahl der Unternehmen, die in Deutschland unter das Gesetz fallen, um 65 Prozent auf nur noch 1489. Das sind 2 800 weniger als im ursprünglichen Gesetz vom Dezember. In Italien sind es 737 Unternehmen oder 67 Prozent weniger. In Frankreich reduziert sich die Zahl um 57 Prozent von 1 140 auf 481 Unternehmen.  Dazu kommt es, weil das Gesetz künftig nicht schon für Unternehmen mit mehr als 150 Millionen Euro Umsatz und 500 Beschäftigen gelten soll, sondern erst ab 450 Millionen Euro Umsatz und 1000 Mitarbeitern.

FDP bleibt bei Nein

In Deutschland hatten sich prominente Unternehmen für die ursprünglich schärfere Version der EU-Richtlinie ausgesprochen, darunter die Supermarktkette Aldi Süd, der Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der Lebensmittelkonzern Mars, der Textildiscounter KiK, die Kaffeekette Tchibo und der Outdoor-Artikler Vaude. Trotzdem lehnt die FDP die Vorschriften für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz auch in ihrer extrem abgeschwächten Form weiterhin ab.

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