Gericht watscht Viessmann wegen irreführender Werbung für Solarstrom ab

Anbieter von Solarstrom-Anlagen rechnen deren Rentabilität gerne schön. Der Heizungsbauer Viessmann ging besonders dreist vor, um klimabewusste Kunden für einen Kauf zu erwärmen. Alles Märchen, urteilen Richter, und verbieten die Werbung.

Sitz der Verbraucherzentrale NRW Erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt geklagt Foto: Verbraucherzentrale NRW

Das Unternehmen aus dem hessischen Allendorf unweit von Kassel malte Interessenten den Kauf einer Solarstrom-Anlage in den schönsten Farben aus. Seine eigenen Kilowattstunden erzeugen, statt sie teuer beim Versorger einzukaufen. Das ist reell. Doch dann wurde es unseriös, befand jetzt das Landgericht (LG) Frankfurt am Main. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Exklusiver Strompool pure Fiktion

So erweckte die Werbung den Eindruck, die Käufer könnten einer Gemeinschaft von privaten Stromproduzenten und -konsumenten, sogenannten Prosumern beitreten, die in einem geschlossenen System Strom produzieren, verbrauchen und teilen. Durch den Beitritt zu “ViShare” würden sie quasi unabhängig von steigenden Strompreisen und Energieversorgern.

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Die Richter entlarvten das als Märchen. Weder vertraglich noch technisch oder physikalisch komme es zu einem Zusammenschluss der Kunden, begründen sie ihren Beschluss. Strom werde weder gemeinsam erzeugt noch genutzt; es gebe auch keinen „exklusiven“ Strompool für ViShare-Mitglieder, in dem überschüssiger Strom gesammelt und später wieder entnommen werden könne.

Flatrate entpuppt sich als Volumentarif

Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, freut die juristische Klarstellung. „Wir begrüßen sehr, dass das Gericht diese Marketing-Mythen zu Prosumer-Tarifen klar benannt und ihnen einen Riegel vorgeschoben hat.“ In Wirklichkeit schlössen die Kunden einen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger zur Deckung ihrer Reststromlücke ab – “nicht mehr und nicht weniger.“

Zugleich untersagte das Landgericht Viessmann, einen angebotenen Stromtarif als „Flatrate“ zu bewerben. Grund: Es handle sich dabei entgegen dem landläufigen Verständnis nicht um eine „klassische“ Flatrate zu einem Festpreis, sondern lediglich um einen Volumentarif, bei dem ab einer bestimmten Verbrauchsmenge Mehrkosten anfallen können. Da Viessmann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen kann, ist es noch nicht endgültig rechtskräftig.

Mit Marketingtricks gegen schwindende Renditen

Stetig sinkende Renditen der Dachkraftwerke verleiten Hersteller offenkundig zum Rückgriff auf Marketing-Mythen. Erst jüngst schlug das Öko-Institut Alarm, dass sich Mitte nächsten Jahres selbst die Anschaffung einer Solarstrom-Anlage zum überwiegenden Eigenverbrauch kaum mehr lohnen könnte. Grund ist, dass die Vergütung für ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunden seit längerem schneller sinkt als die Kosten einer solchen Anlage.

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