Green Bonds: Geld verdienen mit gutem Gewissen

Grüne Geldanlagen liegen im Trend, genutzt wird das Instrument von staatlichen wie privatwirtschaftlichen Emittenten. Bei Anlegern sind Green Bonds beliebt, weil sie gute Renditechancen mit einem guten Gewissen kombinieren. Das Problem: Ein verbindlicher Rechtsrahmen und einheitliche Klassifizierungskriterien fehlen.

Börse Frankfurt Anleger finden nachhaltige Anleihen in einer eigens dafür eingerichteten Abteilung, dem Green-Bonds-Segment (Foto: Gerd Altmann)

Green Bonds, also nachhaltige Schuldscheine, werden bei Investoren wie bei Emittenten immer beliebter – und das nicht erst, seitdem die Fridays-for-Future-Demonstrationen dem Thema Klima- und Umweltschutz bei Politik und Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit verschafft. Gegenüber „normalen“ Anleihen haben Green Bonds den Vorteil, dass sie den Konflikt zwischen Renditeorientierung und Nachhaltigkeit aufheben: Der Anleger kann guten Gewissens gutes Geld verdienen, weil er mit seiner Einlage Gutes schafft – bei der Einhaltung von Umweltstandards, der Schaffung besserer Arbeitsbedingungen und einer fairen Bezahlung, auch bei Zulieferern und langen Lieferketten.

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Nachhaltigkeit wird immer wichtiger

Der Wandel vom Nischen- zum Trendprodukt hat mit der veränderten allgemeinen Einstellung zum Thema Nachhaltigkeit zu tun. Nachhaltigkeit wird auch als Entscheidungskriterium für Investitionen immer wichtiger – bei staatlichen Infrastrukturprojekten etwa zur alternativen Energieerzeugung ebenso wie in den Geschäftsprozessen der Privatwirtschaft. Wie teuer Nachhaltigkeitsdefizite für Unternehmen werden können, hat das Dieselgate-Desaster deutscher Autohersteller ebenso gezeigt wie die Glyphosat-Prozessflut, mit der sich der Chemiekonzern Bayer seit der Monsanto-Übernahme konfrontiert sieht. 

Der Markt für Green Bonds boomt 

Noch steht der Trend am Anfang: Am Finanzmarkt liegt der Marktanteil der Green Bonds deutlich unter fünf Prozent, aber das weltweite Emissionsvolumen ist allein 2020 um rund ein Viertel gewachsen und wird von den Experten der Climate Bonds Initiative per Ende September vergangenen Jahres auf rund 950 Milliarden US-Dollar geschätzt. Rund die Hälfte aller neuen Green Bonds stammt von europäischen Emittenten, staatliche Emittenten und Entwicklungsbanken dominieren den Markt, aber auch immer mehr Unternehmen nutzen diese Finanzierungsmöglichkeit.

Green Bonds mit hohen Renditen

Bei Anlegern sind grüne Unternehmensanleihen beliebt, bei Neuemissionen sind regelmäßig hohe Überzeichnungen zu beobachten, auch, weil die Renditen stimmen. Eine Studie der Universität Lausanne im Auftrag des französischen Vermögensverwalters Lyxor hat ergeben, dass grüne Anleihen im Zehn-Jahres-Vergleich sogar höhere Renditen erzielen als normale Anleihen. Der Grund: Das Ausfallrisiko etwa durch Reputationsschäden oder Sanktionsrisiken ist kleiner als bei herkömmlichen Investitionen. 

Befeuert wird der grüne Boom durch neue institutionelle Anleger: Nicht nur Privatinvestoren legen ihr Geld mittlerweile gern in nachhaltigen Projekten an, auch Pensionsfonds, Family Offices und Stiftungen bis hin zu Asset-Managern und Staatsfonds sind dabei.

Unklare Kriterien für Green Bonds sind ein Nachteil

Allerdings gibt es auch etliche Nachteile, die Anleger kennen sollten: Noch immer gibt es keine allgemein verbindliche rechtliche Definition, welche Kriterien eine nachhaltige Investition erfüllen muss. Es fehlen Regeln, die ein „green washing“ solcher Investitionen verhindern. Einheitliche Regeln wären außerdem die Voraussetzung für ein einheitliches Rating und damit für die Handelbarkeit grüner Anleihen.

Immerhin gibt es Ansätze, das zu ändern. Ausgangspunkt sind die sogenannten ESG-Kriterien, die Abkürzung steht für die drei Nachhaltigkeitsbereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Aufsichtsstrukturen). Environment-Kriterien sind die Auswirkungen der Investition auf Klima, Ressourcenknappheit, Wasser und Artenvielfalt, bei Social geht es um Mitarbeiter, Sicherheit und Gesundheit, den demografischen Wandel und Ernährungssicherheit. Governance steht für Risiko- und Reputationsmanagement, Aufsichtsstrukturen, Compliance und Korruptionsvorsorge.   

Grünes Label statt freiwilliger Leitlinien

Die gängigen Kriterien für grüne Anlagen basieren nur auf den Verwendungszweck der Anleihe. Das Green-Bond-Segment der Deutschen Börse Frankfurt etwa basiert auf den sogenannten Climate Bond Principles (GBP) der International Capital Market Association (ICMA), dem Branchenverband für Kapitalmarktteilnehmer in Zürich. GBP-konform verwendet werden dürfen Emissionserlöse danach für neun Projektkategorien, wozu erneuerbare Energien ebenso gehören wie nachhaltiges Abfallmanagement oder saubere Mobilität.

Aber nicht einmal diese Kriterien sind verbindlich, sondern nur freiwillige Leitlinien für Emittenten. Ein weiteres Manko: Die GBP sind eher eine Aufzählung von Projektkategorien mit grünem Bezug, eine eindeutige Klassifizierung fehlt aber. Die Europäische Kommission (EU) verfolgt darum einen anderen Ansatz. Sie hat eine Expertengruppe damit beauftragt, zunächst eine rechtlich-verbindliche Definition für den Begriff Nachhaltigkeit zu schaffen. Die EU-GBP sollen dann an diese Definition gekoppelt werden, so dass daraus ein „grünes“ Label für Anleihen entsteht.

Ratingagenturen setzen auf eigenes Regelwerk

Ratingagenturen mischen ebenfalls mit, wenn es um ein verbindliches Rahmenwerk zur Einordnung und Bewertung von Neuemissionen geht. Dieser Bewertungsrahmen definiert Kriterien, nach denen grüne Staats- oder Unternehmensanleihen sich klassifizieren lassen. Die Klassifizierung wäre eine Voraussetzung, um eine Handelsplattform und ein einheitliches Rating aufzubauen. 

Aber auch hier hapert es am einheitlichen Ansatz: Spezialisierte Nachhaltigkeitsagenturen wie Vigeo Eiris oder Oekom Research haben Standards für ESG-Ratings formuliert und dafür entsprechende Kennzahlen entwickelt. Klassische Ratingagenturen wie Fitch, Moody’s oder Standard & Poor’s wollen die Nachhaltigkeitskriterien dagegen in ihre bestehenden Ratingmodelle integrieren. 

Was fehlt ist eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene

Um das Flickwerk komplett zu machen: Hinzu kommen zwei weitere Standards zur Beurteilung der ESG-Konformität der Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen: der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und auf internationaler Ebene die Global Reporting Initiative (GRI). Als Orientierungshilfe für Anleger sind diese Ergänzungen zu in den Geschäftsberichten aber nur sehr bedingt geeignet.

Fazit: Was den Green Bonds fehlt, ist ein rechtlich verbindlicher Rahmen. So lange es keine einheitlichen Kriterien für Nachhaltigkeit gibt, lassen sich Green Bonds für Anleger kaum richtig beurteilen, außerdem sind sie nur bedingt handelbar. Einzelne Initiativen zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens sind ein Anfang, können eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene aber nicht ersetzen. 

Mehr: climatebonds

Von Hans-Jürgen Klesse

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