Österreich erlässt Mehrzahl der privaten Solaranlagenbesitzern die Einkommensteuer auf den verkauften Strom

In Deutschland muss auf die Einnahmen für den Strom aus Solaranlagen, die durch die Einspeisung ins Netz erzielt werden, Einkommensteuer bezahlt werden. Österreich entlässt die Abgabe – ein Anreiz zur Installation neuer Anlagen und ein nettes Geschenk für Hausbesitzer.

Solaranlage auf Privathaus: Glückliche österreichische Eigenheimerbesitzer (Foto: Hans / pixabay)

In Deutschland gelten Einnahmen, die mit der Einspeisung von Solaranlagen ins öffentliche Netz erzielt werden, als Einkommen aus Gewerbe und unterliegen deshalb der Einkommensteuer. In Österreich war das bis jetzt auch so, soll aber künftig nicht mehr der Fall sein. Das hat die schwarz-grüne Koalitionsregierung in Wien beschlossen. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr sollen von der Einkommensteuer befreit. Das ist mehr als dreimal so viel, wie eine durchschnittliche Familie mit drei Kindern in Deutschland verbraucht. Allerdings ist die Steuerbefreiung auf Anlagen mit einer maximalen Leistung von 25 Kilowatt beschränkt, das ist mehr als das Dreifache der Leistung, die viele Einfamlienhausbesitzer auf ihrem Dach installiert haben.

Staatlicher Obolus für Hausbesitzer

Der Steuererlass ist als Anreiz für die Installation neuer Solaranlagen gedacht. Mit der Begrenzung auf 25 Kilowatt sollen gewerbliche Betreiber ausgeschlossen werden, heißt es aus Wien. Austrias Hausbesitzer können sich glücklich schätzen über den staatlichen Obolus. In Deutschland würden bei der gegenwärtigen Einspeisungsvergütung für neue Anlagen von 6,3 Cent pro Kilowattstunde rund 700 Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer befreit, bei älteren Anlagen durchaus 1000 Euro und mehr, sollte sich die Berliner Ampel-Koalition ebenfalls zur Freistellung entscheiden.

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