Strompreisbremse möglicherweise verfasssungswidrig

Ein Rechtsgutachten im Auftrage der Windenergiebranche kommt zum Ergebnis, dass die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplante Strompreisbremse möglicherweise verfassungswidrig ist.

Gefährdete Biogas-Anlage: Strompreisbremse mit rückwirkender Gewinnabschöpfung könnte verfassungswidrig sein (Foto: Gerald Krieseler / pixabay)

40 Cent pro Kilowattstunde soll Strom die Kunden künftig nur noch kosten dürfen. Wird es teurer, übernimmt der Staat das. Finanziert werden sollen die dafür erforderlichen Ausgaben, indem der Fiskus sich einen Teil der Gewinne von den Stromerzeugern holt, die an der Preisexplosion in der vergangenen Monaten besonders dick verdient haben. Abgeschöpft werden sollen die Extraprofite rückwirkend vom Semptember an. So stellt sich Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die von der Bundesregierung angekündigte Strompreisbremse vor. Doch dagegen regt sich heftiger Widerstand, insbesondere gegen die Gewinnabschöpfung rückwirkend. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands Windenergie (BWE) kommt zum Ergebnis, dass dies verfassungswidrig wäre. Damit würde Habeck, nachdem er seine Gasumlage wegen rechtlicher Unzulänglichkeiten zurückziehen musste, ein zweites Mal scheitern. Dass eine so konstruierte Strompreisbremse vor Gericht landen würde, ist jedenfalls sicher.

Hochproblematisch und kontraproduktiv

Aus einem anderen Grund nennt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Habecks Pläne “hochproblematisch”. Eine rückwirkende Abschöpfung “würde das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland nachhaltig gefährden” und wäre mit Blick auf die notwendigen Milliarden-Investitionen in die Erneuerbaren Energien “absolut kontraproduktiv”.

Aus für unzählige Biogasanlagen

Auch die Biogasanlagenbetreiber fühlen sich getäuscht. Denn sie produzieren teurer als Wind- und Sonnenkraftwerke und springen deshalb mit der Stromerzeugung idealerweise dann ein, wenn der Strom knapp und sein Preis deswegen besonders hoch ist. Dieses Geschäftsmodell würde Habeck mit seiner Strompreisbremse einschließlich rückwirkender Gewinnabschöpfung mehr als nur bestrafen. “Wenn die Vorschläge so umgesetzt werden, bedeutet es das Aus für unzählige Bioenergieanlagen”, so der Präsident des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner. In die gleiche Richtung zielt die Kritik des Fachverbandes Biogas.

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