Tempo 30 in deutschen Innenstädten: Berlin und Mainz liegen vorn, Koblenz und Paderborn bilden Schlusslicht

Deutschlands Städte bemühen sich höchst unterschiedlich, mit Tempo 30 für mehr Lebensqualität in ihren Zentren zu sorgen. Eine Übersicht zeigt, welche Kommunen sich Mühe geben und welche mauern.

Tempo 30 in deutschen Innenstädten: Berlin und Mainz hui, Koblenz und Paderborn pfui (Grafik: Leibnitz-Institut für Länderkunde)

742 deutsche Gemeinden haben sich bis Mai dieses Jahres einer Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen, um mehr Freiheit bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Innnenstädten zu erhalten. Die Praxis ergibt ein durchwachsenes Bild, wie eine Analyse des Leibnitz-Institus für Länderkunde in Leipzig von 80 Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern hier zu Lande zeigt. Bei den Nebenstraßen liegt Berlin mit einem Tempo-30-Anteil von 86,4 Prozent vorn, Koblenz bildet mit 31,9 Prozent das Schlusslicht. Bei den Hauptstraßen führt Mainz mit 18,9 Prozent, während Paderborn mit 0,2 Prozent auf dem letzten Platz landet.

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Kommunen müssen sich bescheiden

Die Prozentangaben beziehen sich auf die Straßen, bei denen Kommunen frei entscheiden dürfen, ob sie die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde herabsetzen. Dies ist ihnen in der Regel nur bei Verkehrswegen erlaubt, die keine Bundes-, Landes- noch Kreisstraßen oder sonstige Vorfahrtstraßen sind.

Wissing sieht in Tempo 30 Freiheitseinschränkung

Genau darüber gibt es inzwischen Streit zwischen kommunalen Verkehrsplanern, die mehr Ruhe in städtischen Quartieren wollen, und Bundesverkehrsminsiter Volker Wissing (FDP). Der Liberale sieht in der Einführung von Tempo-30-Zonen “Freiheitseingriffe”, worunter er offenbar die Abweichung von Tempo 50 in Innenstädten versteht. “Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es”, so Wissing. Kernaufgabe des Staates sei es, “Freiheitseingriffe” zu begründen. Deshalb müssten Kommunen begründen, wenn sie Tempo-30-Zonen ausweisen wollten. “Das verlangt das Grundgesetz und das können wir nicht aus Gründen der Vereinfachung des Bürokratieabbaus aufheben.”

In Spanien hat die Regierung 2021 derart in die Freiheitsrechte der Bürger eingegriffen, dass inzwischen auf 80 Prozent der innerstädtischen Straßen mit einer Spur pro Fahrtrichtung Tempo 30 gilt. Die Bundesregierung hingegen verzichtet auch bei der Reform des Verkehrsgesetzes, die sie jetzt vorgelegt hat, auf das Recht für die Kommunen, flächendeckend Tempo 30 einführen zu dürfen.

Mehr: idw

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