Endlich Klarheit beim Heizungsgesetz!

Das neue Heizungsgesetz der Ampel-Regierung steht. Seine Komplexität erhöht den Beratungsbedarf. Zwei Start-ups bieten Hilfe an.

Ein Display zeigt der Solarenergieertrag einer Dachanlage an: Mit dem künftigen Heizungsgesetz stellen sich für Immobilienbesitzer viele neue Fragen
Solarenergieertrag vom Dach Das heftig umstrittene Heizungsgesetz wirft neue Fragen auf
Bild: Dieter Dürand

Nach quälend langem Zoff hat sich die Berliner Ampelregierung doch noch auf die Details ihres Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt, besser bekannt als Heizungsgesetz. Gegenüber den ursprünglichen Plänen des grünen Klimaministers Robert Habeck ist es in vielen Punkten entschärft. Doch zugleich machen die komplexen Regelungen es Hauseigentümer nicht einfacher, einen sinnvollen Sanierungsfahrplan aufzustellen.

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Heizungsgesetz in vielen Punkten entschärft

Erst einmal ist jedoch Gelassenheit angesagt. Denn zum Beispiel zwingt das Gesetz nicht mehr zum baldigen Austausch der Gas- oder Ölheizung. Das war einer der größten Aufreger unter Immobilienbesitzern. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz, sieht das allerdings äußerst kritisch. “Der Gaslobby gelingt es offensichtlich weiterhin, die Wärmewende brutal zu sabotieren.” Das Erreichen der Klimaziele würde in weite Ferne rücken, fürchtet sie.

Hier einige der wichtigsten Neuregelungen:

  • Neubauten: Im Kern sieht das GEG weiterhin vor, dass auf Dauer nurmehr Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Gebäude in Neubaugebieten gilt das bereits von kommendem Jahr an. Das macht dort die Wärmepumpe zur ersten Wahl. Aber auch Holz und Holzpellets sind zugelassen, obwohl beim Verbrennen CO2 entfleucht. Wer in einem bestehenden Wohngebiet neu baut, kann vorerst weiterhin ein Öl- oder Gasgerät aufhängen.
  • Bestandsgebäude: Bei ihnen gelten lange Übergangsfristen, um es den Hauseigentümern zu ermöglichen, ihre Wahl im Einklang mit der kommunalen Wärmeplanung zu treffen. Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen, so die Absicht der Bundesregierung, bis Mitte 2026 verbindlich offen legen, wo sie beispielsweise Fernwärmerohre verlegen und Wasserstoff anbieten. Kleinere Kommunen haben dafür zwei Jahre länger Zeit bis Mitte 2028. In einer Übergangszeit, die bis Mitte 2028 reichen kann, ist der Einbau herkömmlicher Öl- und Gasgeräte weiter erlaubt.
  • Wasserstoff: Bekundet eine Gemeinde, Wohngebiete eines Tages mit grünem Wasserstoff (H2) zu versorgen, kann auch nach Inkrafttreten der Wärmeplanung eine Gastherme aufgehängt werden. Sie muss allerdings H2-ready sein, also Wasserstoff verbrennen können.
  • Förderung: Prinzipiell übernimmt der Staat im Wege einer sogenannten Sockelförderung 30 Prozent der Austauschkosten. Wer das bis 2028 erledigt, erhält 20 Prozent obendrauf. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von weniger als 40 000 Euro gibt es einen zusätzlichen Bonus. Im Extremfall finanziert der Staat so 70 Prozent der Investitionskosten. Deren maximale Förderhöhe ist allerdings gedeckelt auf 90 000 Euro.
  • Mieter: Um sie vor Mietsprüngen zu schützen, darf der Vermieter maximal zehn Prozent der Kosten der Heizungsmodernisierung auf die Mieter abwälzen. Und das auch nur, wenn er die staatliche Förderung kostensenkend in Anspruch genommen hat. Mehr als 50 Eurocent je Quadratmeter Wohnfläche dürfen es auf keinen Fall werden.

Nicht allein auf die Heizung starren

Dabei warnen Fachleute Immobilieneigentümer davor, bei der energetischen Ertüchtigung ihrer Gebäude allein die Heizung im Blick zu haben. Vor allem in bestehenden Häusern kann die Einsparung im ungünstigen Fall mickrig ausfallen, die Kosten hingegen unnötig explodieren.

Ratsam ist eine gründliche Bestandsaufnahme vor dem Start der Sanierung. Sie sollte Aufschluss schaffen über Energieverbräuche, die Dämmwerte der Gebäudehülle und die technischen Voraussetzungen. Dabei helfen Experten, die zum Beispiel die Verbraucherzentralen, die Deutsche Energie-Agentur (Dena) oder das Deutsche Energieberaternetzwerk vermitteln. „Viele Menschen sind derzeit stark verunsichert. Entsprechend groß ist die Nachfrage“, berichtet dessen Sprecherin Stefanie Koepsell.

Hilfe beim Aufstellen eines Sanierungsfahrplans

Eine bundesweite digitale Alternative bieten zwei Start-ups: 42watt in München und Enter aus Berlin. Sie arbeiten mit ähnlichen Konzepten. Sie erstellen auf Basis der Online-Angaben der Kunden einen Sanierungsfahrplan und kümmern sich um die Beantragung der möglichen Fördermittel. Natürlich gegen Geld. Bei Enter beginnen die Preise beispielsweise ab 390 Euro.

Die Grafik zeigt, welche Energiekosteneinsparungen einzelne Sanierungsschritte in einem Einfamilienhaus bringen
Auf die richtige Reihenfolge kommt es an In welchem Ausmaß einzelne Sanierungsschritte die jährlichen Brennstoffkosten senken können Quelle: Enter

Enter-Geschäftsführer Justus Menten rät davon ab, Solo-Lösungen zu suchen. Am Beispiel eines unsanierten Einfamilienhauses rechnet er vor, welche Einsparungen bei den jährlichen Brennstoffkosten einzelne Sanierungsschritte bringen. Der Einbau gut isolierender Fenster sowie die Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke bringen demnach 2300 Euro. Das Heizen per Wärmepumpe dann weitere 1200 Euro (siehe Grafik oben).

Steigerung des Immobilienwerts

Zudem treibt eine falsche Reihenfolge die Kosten. Ein Grund: In einem Haus mit hohen Wärmeverlusten muss die Wärmepumpe sehr groß dimensioniert sein, um die Zimmer warm zu bekommen. Das macht ihre Anschaffung und ihren Betrieb unnötig teuer.

Für Menten ist daher klar. „In den meisten Fällen führt erst die Kombination der Maßnahmen und ein ganzheitlicher Ansatz zu Energieeinsparungen und einer Steigerung des Immobilienwerts.”

Mehr: duh zeit businessinsider

Dieter Dürand

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