Hauskraftwerke: Weniger Hürden für Solarstrom

Mit dem “Solarpaket 1” erleichtert Klimaminister Habeck das Aufstellen solarer Hauskraftwerke. Auch beim Heizungsgesetz gibt es einen Durchbruch.

Fotovoltaik-Modul für den Balkon oder das Garagendach - Habeck verbessert Förderung für solare Hauskraftwerke
Solarmodul fürs Garagendach oder den Balkon Mehr Förderung für Hauskraftwerke Bild: Pixabay

Nach Pleiten, Pech und Pannen beim Heizungsgesetz will Bundesklimaminister Robert Habeck mit dem “Solarpaket 1” beweisen, dass er es besser kann. Noch vor der Sommerpause soll das Kabinett seinem Entwurf zustimmen, mit dem der Grüne endlich Schwung in den Solarausbau bringen will. Er sieht neue Vergütungsformen und unentgeltliche Abnahmemöglicheiten des privat erzeugten Solarstroms aus Hauskraftwerken vor.

ANZEIGE

Neue Vergütungsformen für Hauskraftwerke

Auch die Anschaffung von Solo-Modulen zum Anstecken an die Steckdose, sogenannte Balkon-Kraftwerke, wird vereinfacht. Sie müssen nurmehr bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden und nicht mehr zusätzlich beim örtlichen Stromversorger. Ebenso soll die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage auf dem Dach erleichtert werden. Der Bürokratieabbau erstreckt sich auch auf den Bau großer Freiflächenanlagen.

Jährlicher Zubau von 22 GW angepeilt

Habeck will mit dem Wegräumen der Hürden den Ausbau der Solarenergie massiv beschleunigen. Bis 2030 strebt er eine installierte Leistung von 215 Gigawatt (GW) an. Dazu muss der gegenwärtige jährliche Zubau von sieben auf 22 GW mehr als verdreifacht werden. Ein Mammutprojekt.

Anders als beim Heizungsgesetz kann Habeck beim Solarpaket auf die Unterstützung der Hauseigentümer bauen. Nach einer kürzlichen repräsentativen Umfrage befürworten 70 Prozent den Abbau von Solarbarrieren (siehe Grafik unten).

Die Grafik zeigt, dass einer Umfrage zufolge 70 Prozent der Immobilienbesitzer die Pläne der Bundesregierung zum Abbau von Solarbarrieren unterstützt
Rückenwind für Habeck durch die Hauseigentümer Quelle: BSW

Ampel einigt sich beim Heizungsgesetz

Unterdessen haben die Ampelparteien auch beim Heizungsgesetz einen Durchbruch erzielt. Medienberichten zufolge haben sie sich auf einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent der Investitionskosten für den Einbau einer Heizung geeinigt, die den geforderten Ökoanteil von 65 Prozent erfüllt. Unabhängig vom jeweiligen Haushaltseinkommen. Für Geringverdiener kann der Förderanteil für die Wärme-Hauskraftwerke demnach bis auf 70 Prozent steigen. Funktionierende Gasheizungen genießen nach dem Kompromiss zwischen SPD, Grünen und FDP weitgehenden Bestandsschutz.

Wermutstropfen für die Mieter

Weniger gut sieht die Regelung für Mieter aus. Demnach dürfen Vermieter künftig zehn statt acht Prozent ihrer Investitionskosten als Modernisierungsumlage auf die Mieter abwälzen. Allerdings nur, wenn der Vermieter staatliche Fördergelder in Anspruch nimmt. Um die Belastung zu lindern, darf er die Jahresmiete pro Quadratmeter Wohnfläche allerdings um nicht mehr als 50 Eurocent anheben.

Mehr: check24 swp

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*