Gerichtliche Klatsche für Windkraftnörgler

In einer Berufungsverhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Urteil der Vorinstanz kassiert und einen Windkraftgegner mit klaren Worten in seine Schranken verwiesen – ein überfälliges Signal.

Windkraftanlage in der Nachbarschaft: Kein Recht auf technikfreie Aussicht (Foto: Foto-Rabe / pixabay)

Die Richter redeten nach der Ortsbesichtigung nicht lange drum herum: Sie sähen keine „Situation des Eingemauertseins“, dem Hausbesitzer werde auch nicht „gleichsam die Luft zum Atmen genommen“, ebensowenig gebe es einen Rechtsanspruch auf eine von technischen Bauwerken freie Sicht. Also sei es rechtens, dass die Kreisverwaltung den Bau dreier 241 Meter hohe Windräder im Abstand von 1050 bis 1250 Meter von seinem Grundstück genehmigt habe.

Streit um 50 Meter

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Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ist ein überfälliges Signal an die Windkraftnörgler, die mit allen erdenklichen Winkelzügen Rotoren in ihrer Nähe verhindern wollen – sei es wegen Gefahren für die Vögel, sei es wegen der vermeintlich gestörten Idylle in ihrem Hinterhof. So hatte die Vorinstanz dem Kläger noch recht gegeben, weil er sich auf ein Abstandsangebot von 1100 Meter zu seinem Domizil berufen hatte – ein Streit um 50 Meter. Dies verwarf das OVG und schloss eine Berufung aus.

Schwierige Situation für die Grünen

Vogelschützer, Häuslebauer und AfD-Anhänger bildeten in den vergangenen Jahren eine wachsende Gruppe in der Gesellschaft, die sich mit allen Mitteln gegen neue Windkrafträder stemmte. Für die Grünen, die einen Ausbau der klimafreundlichen Stromgewinnung fordern, ist das keine einfache Situation. Um den Gegensatz zu den potenziellen Wählern zu überwinden, hatte Partei-Co-Chef Robert Habeck vor kurzem die Versöhnung mit dem Naturschutzbund Deutschland gesucht.

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