Greenwashing: EU will Unternehmen Verwendung irreführender Begriffe wie “klimafreundlich” und “natürlich” verbieten

Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Unternehmen wegen Greenwashing zeigen Wirkung in der Politik. Nun will auch die EU die Verwendung irreführender Begriffe wie “klimafreundlich” verbieten.

Greenwashing ohne Grenzen: EU will Unternehmen Verwendung irreführender grüner Begriffe verbieten (Collage: Foodwatch)

Die Drogeriemarktkette dm gab klein bei und fügte sich der Klage der Deutschen Umwelthilfe: Nach einer Niederlage vor Gericht verzichtet das Unternehmen seit rund einem Vierteljahr darauf, bestimmte Produkte als “klimaneutral” zu bewerben. Der Erfolg der Umweltschützer hat die Politiker in der EU offenbar so beeindruckt, dass sie gegen Greenwashing nun sogar gesetzlich vorgehen wollen. Ziel ist es, Unternehmen zu verbieten, den Verbrauchern mit schwammigen Begriffen wie “klimafreundlich” und “natürlich” einen Schutz der Umwelt vorzugaukeln, den es so nicht gibt. Erlaubt soll die Verwendung grüner Werbesprüche nur sein, wenn der Beweis für die Richtigkeit konkret angetreten wird.

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Lange Liste irreführender Begriffe

Die Liste des irreführenden grünen Bla bla bla, das die Unternehmen künftig unterlassen müssen, ist lange und umfasst die gängigsten sprachlichen Nebelkerzen, denen sich Verbraucher seit einigen Jahren gegenüber sehen. Dies sind vielfach nichtssagende Worthülsen wie umweltfreundlich, öko / ökologisch, grün, natürlich, naturfreundlich, klimaneutral, klimafreundlich, CO₂-neutral, CO₂-reduziert, energieeffizient und biologisch abbaubar. Nicht unter das Verbot fällt, wenn ein Unternehmen zum Beispiel konkret und nachweisbar mit einer Aussage wie „zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien“ wirbt und dies belegt.

Umsetzung in deutsches Recht kann dauern

Bis das Gesetz in Deutschland in Kraft tritt, kann es allerdings noch dauern. Nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, es in nationales Recht umzusetzen. Ob die Ampel dies rechtzeitig und ausreichend tut, muss sich zeigen. Beim Schutz artenreichen Grünlands ist sie ihrer Pflicht nach Meinung der EU-Kommission nicht ausreichend nachgekommen. Deshalb hat die Brüsseler Behörde Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Bundesregierung habe insbesondere besonders als Heu­wie­sen und Berg­wie­sen ausgewiesene Flächen vernachlässigt. Wegen nicht nach­hal­ti­ger Land­wirt­schaft seien die Wie­sen in ge­schütz­ten Be­rei­chen ge­schrumpft oder ganz ver­schwun­den.

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