Klimaversager: Gericht verurteilt Ampel zum Handeln

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zwingt die Klimaversager der Ampel zu Sofortmaßnahmen gegen die Erderwärmung.

Protestaktion der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen klima- und gesundheitsschädliche Dieselabgase: Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lässt Ampel-Regierung wie Klimaversager dastehen
Protest gegen Dieselabgase Gericht watscht Bundesregierung als Klimaversager ab Bild: DUH

Nach dem Urteil zur Schuldenbremse setzt es erneut eine schallende Ohrfeige für die Ampelregierung. Diesmal verteilt sie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Passend zum Beginn des 28. Weltklimagipfels in Dubai. Die Richter werfen dem rot-grün-gelben Trio vor, das eigene Klimaschutzgesetz zu missachten. Daher verlangen sie von ihm Sofortmaßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäude- und Verkehrssektor gemäß der selbst gesteckten Ziele reduzieren.

Schallende Ohrfeige für die Klimaversager

Auch wenn das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht noch angefochten werden kann. Es ist ein Triumph für die Kläger: die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Entsprechend euphorisch kommentiert deren Klimaschutz-Leiterin Tina Löffelsend. “Mit dieser Rechtsprechung verpassen wir der Bundesregierung unter dem selbsternannten Klimakanzler Scholz einen deftigen Denkzettel.” Und weiter: “Anstatt endlich wirksamen Klimaschutz zu machen, hat die Regierung vor, das Klimaschutzgesetz zu schleifen.”

“Klimaschutzziele sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern rechtsverbindliche Vorgaben”

Remo Klinger, DUH

Der DUH-Klagevertreter Remo Klinger sieht jetzt juristische Klarheit geschaffen. “Klimaschutzziele sind keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern rechtsverbindliche Vorgaben, an die sich die Bundesregierung zu halten hat.” Tenor: Viel versprechen, aber nichts halten, geht nicht mehr.

Urteil gegen Trickserei und Verschiebebahnhof

Das OVG schiebt weiteren Tricksereien klar einen Riegel vor. Vor allem auf Drängen der FDP, deren Verkehrsminister Volker Wissing wenig Ehrgeiz an den Tag legt, seine Sektorziele einzuhalten, beschloss das Kabinett im Juni ein verändertes Klimaschutzgesetz. Dem hat der Bundestag allerdings bis heute nicht zugestimmt. Es soll ermöglichen, Emissionsminderungen zwischen den Sektoren zu verrechnen. Gehen etwa die Emissionen bei der Energieerzeugung stärker zurück als im jeweiligen Jahr vorgesehen, kann sich der Verkehr das quasi gutschreiben lassen. Er braucht nicht sofort gegenzusteuern.

Klimaminister Habeck, Kanzler Scholz und Finanzminister Lindner bei einer Pressekonferenz zur Schuldenbremse: Auch beim Klimagesetz rechtswidrig gehandelt, urteilt ein Gericht
Klimaminister Habeck, Kanzler Scholz, Finanzminister Lindner (v.l.n.r.) Rote Karte vom Gericht
Bild: Bundesregierung/Steins

Die Richter urteilten, dass ein solcher Verschiebebahnhof dem Paragraf 8 des Gesetzes widerspricht. “Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente”, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um die Erfüllung der Ziele in den folgenden Jahren sicherzustellen.

Kommt jetzt das Tempolimit?

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fallen auf Anhieb geeignete Notaktionen ein: Beispielsweise ein verschärftes Tempolimit auf Autobahnen und Bundesstraßen, Abschaffung des Dienstwagenprivilegs, eine energetische Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten.

In den vergangenen Jahren fällten Richter mehrfach bahnbrechende Urteile, die Politik und Unternehmen zu einem ernsthaften Klimaschutz verpflichten. So in den USA, in Frankreich und in den Niederlanden. In Deutschland verlieh das Bundesverfassungsgericht 2021 Klimaneutralität quasi Verfassungsrang. Es untersagte der Bundesregierung, Reduktionslasten quasi auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Zum Schaden der jüngeren Generation.

Habecks erste Reaktion: Blablabla

Das Urteil der OVG reiht sich da nahtlos ein. Doch wie reagiert Bundesklimaminister Robert Habeck darauf? Immerhin könnte der Obergrüne es nutzen, es seinem Kabinettskollegen Wissing heimzuzahlen, indem er Taten von dem Liberalen einzufordert. Stattdessen erklärt Habeck in einer ersten Stellungnahme schmallippig: ” Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.”

Es ist das übliche Blablabla, dass die Klimaktivisten so auf die Palme bringt.

Mehr: OVG bund duh tagesschau

Dieter Dürand

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