Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Deutsche Aktivisten hoffen auf Schub durch Sieg der Schweizer Klimaklage

Der Sieg von Schweizer Seniorinnen mit einer Klimaklage gegen die Regierung ihres Landes vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könnte einem ähnlichen Anliegen deutscher Aktivisten nach eigener Einschätzung Schub verleihen.

Auf dem Gipfel des Erfolgs: Schweizer Umweltaktivistinnen gewinnen mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die klimapolitische Passivität der Regierung ihres Landes (Foto: Greenpeace)
Auf dem Gipfel des Erfolgs: Schweizer Umweltaktivistinnen gewinnen mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die klimapolitische Passivität der Regierung ihres Landes (Foto: Greenpeace)

Deutsche Umweltaktivisten versprechen sich Schub von der Verurteilung der Schweizer Regierung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Das Gericht hat eidgenössischen Umweltaktivistinnen fortgeschrittenen Alters Recht darin gegeben, dass die Regierung in Bern zu wenig gegen den Klimawandel unternimmt und damit die Schweizer ungenügend vor den damit einher gehenden Bedrohungen ihrer Menschenrechte schützt. Einen solchen Ukas erhofft sich nun auch Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, dessen Organisation eine ähnliche Klimaklage von neun deutschen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen die Bundesregierung ebenfalls vor dem EGMR unterstützt. “Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ist ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz und zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat”, so DUH-Chef Resch. “Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen.”

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Schweizerinnen: Kein wirksamer Schutz vor Hitzewellen

Die erfolgreiche Klage war von einem Verein von mehr als 2000 Schweizer Seniorinnen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren eingereicht worden, der von Greenpeace initiierte worden war. Diese warfen den Schweizer Behörden Versäumnisse beim Klimaschutz vor, die “ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen” würden. Die “völlig unzureichenden” Bemühungen der Regierung in Bern zur Bekämpfung der globalen Erwärmung würden sie in die Gefahr bringen, bei Hitzewellen zu sterben. Dieser Meinung schloss sich der EGMR insofern an, als er ausführte, dass Menschenrechte einen “wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität” beinhalten würden. Dieser Verpflichtung sei die Schweiz nicht nachgekommen.

Ungenügende Umsetzung auch in Deutschland?

Zwei weitere Klagen in diese Richtung wies der EGMR aus formalen Gründen ab. Im einen Fall hatten Jugendliche aus Portugal die schlimmen Waldbrände 2017 zum Anlass für ihre Klagen genommen, den Richtern zu Folge es allerdings versäumt, alle Gerichtsinstanzen im eigenen Land auszuschöpfen. Im zweiten Fall wies das Gericht die Klage eines ehemaligen französischen Bürgermeisters zurück, der nicht mehr in Frankreich wohnt und deshalb laut EGMR auch kein direktes Opfer eines eventuellen Fehlverhaltens der Regierung in Paris sein kann. Klimaaktivisten hier zu Lande hingegen berufen sich auf die Verurteilung der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht zu mehr Klimaschutz 2021 und die ihrer Ansicht nach ungenügende Umsetzung des Richterspruchs, an der es deutliche Kritik indirekt unter anderem durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen gibt.

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