Es mangelt an Stromtankstellen an Rhein und Elbe. Finden E-Auto-Fahrer doch eine freie Ladesäule, müssen sie sich mit einem schwer durchschaubaren Tarif-Dschungel herum schlagen. Ein Urteil bringt jetzt mehr Transparenz und schützt vor Kostenfallen.
Erfochten hat es die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Karlsruhe. Dies erklärt Vertragsbedingungen für unwirksam, die den Kunden einen klaren Überblick auf die aktuellen Preiskonditionen verwehren. Es sei den Verbrauchern nicht zuzumuten, sich diese an unterschiedlichen Stellen selbst zusammen zu suchen. so die Richter. Das stelle einen Verstoß gegen das Gebot dar, unmittelbar vor Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise über wesentliche Vertragsumstände zu informieren.
Roaming-Gebühren verboten
Ebenso verwarf das Gericht Klauseln, nach denen der Energieversorger EnBW Energie Baden-Württemberg sich vorbehielt, Preise jederzeit zu ändern oder den Tankvorgang anders als nach Kilowattstunden abzurechnen, etwa nach Ladezeit.
Schließlich untersagen die Richter dem Unternehmen, Kunden mit Zusatzkosten zu belasten, die ihren Wagen nach dem Zapfen nicht umgehend wegfahren oder die Batterie an „besonderen Orten“ wie Flughäfen auffüllen. Ebenso wenig darf es Roaming-Gebühren für die Nutzung fremder Ladesäulen erheben.
Klare Leitplanken für Ladetarife
Die Klage richtete sich zwar gegen EnBW. Doch für Holger Schneidewindt, Jurist und Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, setzt das Urteil generell „klare Leitplanken für die wachsende Zahl von Ladetarifen“. Und er ist sich sicher: „Es wird die Akzeptanz der Elektromobilität als zentralen Baustein der Mobilitäts- und damit der Energiewende fördern.“
Hemmschuh für Elektromobilität
Sie könnte einen solchen Schub gut gebrauchen. Nach zäher Schleichfahrt steigen Angebot und Zulassung von Stecker-Fahrzeugen zwar inzwischen merklich. Doch eine im europäischen Vergleich dünne Ladeinfrastruktur und ein unübersichtlicher Lademarkt schüren nach Auffassung des ADAC-Verkehrspräsidenten Gerhard Hillebrand immer noch Vorbehalte gegen E-Autos und bremsen deren Verkäufe.
Seine Forderung: „Laden muss so einfach werden wie Tanken. Aktuell ist es aber häufig noch ein komplexer Vorgang – vor allem mit Blick auf die Bezahlmöglichkeit und die zahlreichen verschiedenen Tarife.“ Der Karlsruher Richterspruch schafft in dieser Hinsicht deutlich mehr Klarheit.
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