Große Worte, kleine Taten: erneute Klimaklatsche für Ampel

Die Ampelregierung holt sich vor Gericht erneut eine Klimaklatsche ab. Sie muss ihre Maßnahmen nachschärfen, um die Klimaziele zu erreichen.

Protestaktion der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Erneute Klimaklatsche für die Ampel vom Gericht
Die Augenverschließer von der Ampel Richter erteilen Habeck, Lindner und Scholz eine deftige Klimaklatsche Bild: Finke/DUH

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate verpassen die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg der rot-grün-gelben Ampelkoalition eine schallende Klimaklatsche. Tenor ihres Urteils: Die bisher vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele griffen erkennbar zu kurz. Die Bundesregierung muss sich mehr als Absichtserklärung einfallen lassen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

ANZEIGE

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle fand klare Worte gegen jeden Versuch des Tricksens und Täuschens. Die Maßnahmen müssten “methodisch einwandfrei” hergeleitet sein und dürften nicht auf unrealistischen Prognosen beruhen”, betonte Holle.

Klimaklatsche gegen Tricksen und Täuschen

Wohl auch ein Wink Richtung Klimaminister Robert Habeck. Der Grüne verkündete erst jüngst angebliche Fortschritte bei der Klimabilanz (“Wir sind auf Kurs”). Ließ dabei allerdings unter den Tisch fallen, dass der Rückgang der Emissionen vor allem der Konjunkturflaute geschuldet ist.

Erfolgreich geklagt hat erneut die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentiert zufrieden: “Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige gegen die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Deren Klimaschutzprogramm ist schlicht rechtswidrig.”

Sektorenziele mehrfach gerissen

Auf die heutige Entscheidung des Bundesrats, das überarbeitete Klimaschutzgesetz der Bundesregierung passieren zu lassen, hatte der gestrige Gerichtsentscheid keinen Einfluss. Es verlangt keine Sofortmaßnahmen mehr, wenn etwa wie zuletzt die Sektoren Gebäude und Verkehr massiv ihre Ziele reißen. Stattdessen dürfen beispielsweise Verbesserungen in der Industrie angerechnet werden. Nachbesserungen beschließen, muss das Kabinett bloß, wenn das Gesamtziel in Gefahr gerät: die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken.

“Viel zu wolkig und unkonkret”

DUH-Anwalt Remo Klinger

Das sei alles “viel zu wolkig und unkonkret”, kritisierte DUH-Anwalt Remo Klinger jetzt vor dem OVG. Eine Auffassung, die die Christdemokraten im Bundestag teilten. Mit dem Streichen der verbindlichen Sektorenziele werde dem Gesetz “das Herzstück entrissen”. Dennoch leisteten die CDU-geführten Länder nun keinen Widerstand.

CDU stimmt im Bundesrat gegen eigene Überzeugung

Beobachter erwarten, dass die Ampel vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das OVG-Urteil in die Revision geht. Die Umwelthilfe will mit ihm jetzt schon den Druck erhöhen. “Wir werden insbesondere FDP-Minister Volker Wissing zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor zwingen”. gibt sich Geschäftsführer Resch kämpferisch. “Egal ob beim Tempolimit oder dem Stopp der Förderung des Klimakillers Dienstwagen aus Steuergeld.”

Mehr: taz duh tagesschau

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*